Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Wichtige Änderungen auf Bundesebene, welche den Vollzug in den Kantonen und so auch den Kanton Aargau betreffen, sind die Regulation von Wolfsrudeln, die ...
Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Wichtige Änderungen auf Bundesebene, welche den Vollzug in den Kantonen und so auch den Kanton Aargau betreffen, sind die Regulation von Wolfsrudeln, die Finanzierung von Präventionsmassnahmen und die Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, finanzielle Abgeltungen des Bundes an Massnahmen zur Sicherung der überregionalen Wildtierkorridore, Regelungen für den fachgerechten Bau und Unterhalt von Zäunen (Wildtierschutz), die interkantonale Koordination der Jagdplanung, Herdenschutzmassnahmen, Anpassungen bei den verbotenen Hilfsmitteln, die Rehkitzrettung sowie die Nachsuche auf verletzte Wildtiere und bei Hegeabschüssen. Die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen der kantonalen Jagdverordnung treten am 1. September 2025 im Aargau in Kraft. (mgt/nfz)