Integrationsförderung als lohnende Investition
03.11.2026 AargauVerpflichtungskredit für nächste Programmperiode
Seit 2014 schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen zur spezifischen Integrationsförderung ab. Im Vorfeld einigen sich Bund und Kantone jeweils auf die strategische Ausrichtung dieser Programmvereinbarungen, ...
Verpflichtungskredit für nächste Programmperiode
Seit 2014 schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen zur spezifischen Integrationsförderung ab. Im Vorfeld einigen sich Bund und Kantone jeweils auf die strategische Ausrichtung dieser Programmvereinbarungen, indem sie die Grundsätze, die Förderbereiche, die Zielgruppen, die strategischen Ziele sowie die Finanzierung in einem Grundlagenpapier festhalten. Gestützt darauf entwickeln die Kantone auf den lokalen Kontext zugeschnittene kantonale Integrationsprogramme (KIP). Der Regierungsrat will das bewährte Förderprogramm fortführen und qualitativ weiterentwickeln. Wie er in seiner Medienmitteilung weiter informiert, profitieren von einer gelingenden Integration alle. Sie stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt, verbessere die Chancen auf Bildung und Arbeit und helfe mit, den Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Gleichzeitig können spätere Kosten etwa in der Sozialhilfe, im Gesundheitswesen oder negative Tendenzen wie soziale Spannungen reduziert werden.
Die Integrationsförderung stellt aus Sicht des Regierungsrats ein zentrales Instrument zur Sicherung der langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dar. Sie ist nicht als kurzfristiger Aufwand, sondern als nachhaltige Investition mit günstigem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verstehen. Durch frühzeitige und zielgerichtete Massnahmen können in diversen Bereichen und auf allen Staatsebenen Folgekosten fehlender Integration wirksam reduziert werden. Für die Programmperiode KIP 4 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von rund 23,3 Millionen Franken mit einem Kantonsanteil von 10,5 Millionen Franken. Da der Kreditbeschluss dem Ausgabenreferendum untersteht, wird eine öffentliche Anhörung bis zum 29. Januar 2027 durchgeführt. Wie die Zahlen aus der Vergangenheit zeigen, funktioniert die bisherige Integrationsförderung gut. Die Erwerbstätigenquote von Zugewanderten liegt in der Schweiz mit 77 Prozent deutlich über dem OECD-Durchschnitt und signalisiert eine hohe Wirksamkeit der arbeitsmarktbezogenen Integrationsmassnahmen. Fast die Hälfte der zugewanderten Erwerbstätigen übt hochqualifizierte Berufe aus.
Rund 61 Prozent der Zugewanderten nahmen öffentlich subventionierte Sprachkurse in Anspruch; nach fünf Jahren erreichen 50 Prozent von ihnen fortgeschrittene Sprachkenntnisse. Diese Fortschritte belegen den Nutzen der im KIP geförderten Sprachkurse. Zudem haben fünf Jahre nach Einreise 54 Prozent der 16- bis 25-jährigen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge eine postobligatorische Ausbildung begonnen oder abgeschlossen, bei den 16- bis 17-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 87 Prozent. (nfz)
