Auf Antrag des Grossen Rates schlägt der Regierungsrat eine Neuformulierung des Bildungsauftrags beim Instrumentalunterricht vor. Damit soll der chancengerechte Zugang zum Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II ...
Auf Antrag des Grossen Rates schlägt der Regierungsrat eine Neuformulierung des Bildungsauftrags beim Instrumentalunterricht vor. Damit soll der chancengerechte Zugang zum Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II verbessert werden.
Im Kanton Aargau wird der Instrumentalunterricht aktuell als unentgeltliches Wahlfach von der 6. bis zur 9. Klasse der Volksschule mit einer Dauer von 15 Minuten pro Woche angeboten. Die kommunalen Musikschulen übernehmen die Organisation und Durchführung des Wahlfachs auf der Volksschulstufe. Um einen wirkungsvollen Unterricht zu ermöglichen, verlängern sie den Unterricht in der Regel kostenpflichtig auf eine halbe Lektion. Das heutige Angebot an Instrumentalunterricht an der Aargauer Volksschule und für Jugendliche in der Berufsbildung weist mit Blick auf einen chancengerechten Zugang und eine effiziente Personaladministration wesentliche Schwächen auf.
Das Angebot der wählbaren Instrumente sowie auch die Unterrichtstarife für den kostenpflichtigen Teil des Unterrichts unterscheiden sich von Musikschule zu Musikschule beträchtlich. Weiter besteht für Schülerinnen und Schüler vor der 6. Klasse der Primarschule sowie für Berufslernende kein kostengünstiges Angebot an Instrumentalunterricht im Kanton. Die Personaladministration der Instrumentallehrpersonen für das Wahlfach ist zudem kompliziert und ineffizient. Die Lehrpersonen, die das Wahlfach an einer Musikschule unterrichten, verfügen über mindestens zwei Anstellungsverträge: einen nach den kantonalen Bedingungen der Volksschule und einen nach den kommunalen Bedingungen der Musikschule, an der sie tätig sind. Angesichts dieser Ausgangslage stimmte der Regierungsrat dem in der grossrätlichen Motion dargelegten Handlungsbedarf zu und nahm den Auftrag zur Revision des Instrumentalunterrichts entgegen. Unter engem Einbezug einer fachlichen Begleitgruppe mit Vertretungen der beteiligten Akteure, namentlich der Musikschul- und Personalfachverbänden sowie der Gemeinden, erarbeitete das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) einen Umsetzungsvorschlag, der nun zur Anhörung vorliegt.
Chancengerechter Zugang
In Zukunft soll der Kanton den Gemeinden einen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht erteilen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht einschliesslich Sologesang, Ensembleunterricht sowie Begabtenförderung erhalten – vom Kindergarten bis zum vollendeten 22. Altersjahr. Die Musikschulen, die im Auftrag einer oder mehrerer Gemeinden den entsprechenden Instrumentalunterricht anbieten, müssten sich an kantonale Minimalvorgaben halten. Diese Vorgaben würden die Höhe der Unterrichtstarife für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, einen Kulturförderungsauftrag, die Einrichtung geeigneter Führungsinstrumente sowie einheitliche Anstellungsbedingungen für Musikschulleitungen und Instrumentallehrpersonen betreffen. Der Kanton wird finanzielle Beiträge für diejenigen Musikschulen einführen, die dieses Angebot für mindestens eine Gemeinde bereitstellen und die kantonalen Vorgaben erfüllen. Gemäss Umsetzungsvorschlag soll dieser Kostenbeitrag 30 Prozent des Lohnaufwands für die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung einer Musikschule betragen. Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat erreichen, dass überall im Kanton Aargau für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vergleichbare und kostengünstige Angebote an den Musikschulen bestehen.
Eltern werden finanziell entlastet
Die aufgrund der geplanten Revision anfallenden Mehrkosten sollen von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen werden. Die Eltern würden dadurch um insgesamt 4,6 Millionen Franken entlastet. Die Schaffung von vergleichbaren Anstellungsbedingungen an allen Musikschulen verursacht Mehrkosten von 2,2 Millionen Franken. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten für den Kanton auf rund 4,1 Millionen Franken und für die Gemeinden auf 2,7 Millionen Franken. Die Gesetzesentwürfe liegen bis am 22. November 2025 zur Anhörung vor. Die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung ist frühstens auf Ende 2027 zu erwarten. (nfz)