In Hochlage und ohne Enteignung
13.01.2026 FrickIn Frick liegt der angepasste Erschliessungsplan Hintere Bahnhofstrasse auf. Mit der Verlegung von 56 Abstellplätzen auf die Nordseite des Bahnhofs wird eine Forderung der SBB erfüllt. Gleichzeitig sichert der Erschliessungsplan den Raum für künftige Entwicklungen des Areals ...
In Frick liegt der angepasste Erschliessungsplan Hintere Bahnhofstrasse auf. Mit der Verlegung von 56 Abstellplätzen auf die Nordseite des Bahnhofs wird eine Forderung der SBB erfüllt. Gleichzeitig sichert der Erschliessungsplan den Raum für künftige Entwicklungen des Areals der Tonwerke Keller AG.
Simone Rufli
Das Gebiet rund um den Bahnhof wurde vom Gemeinderat Frick als Wohn- und Entwicklungsschwerpunkt deklariert. Der Erschliessungsplan zeigt auf, wie der geplante Bahnhofzugang auf der Nordseite erschlossen werden kann. Gemeinsam mit dem Planungsbüro Metron und in Abstimmung mit den angrenzenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erarbeitete der Gemeinderat einen Entwurf. Dieser lag vom 10. Januar bis am 09. Februar 2025 öffentlich auf. In der Zeit nahm der Gemeinderat insgesamt sechs Mitwirkungseingaben entgegen, die zu Änderungen im Erschliessungsplan führten. So kommt die Park+Ride-Anlage – in Abstimmung zum Masterplan Ziegeleiareal – entgegen dem ursprünglichen Vorschlag auf dem heutigen Geländeniveau (in Hochlage) zu liegen. Zudem wird die P+R-Anlage durch die Tonwerke Keller AG auf deren Parzelle erstellt und betrieben. Auf eine Enteignung der Parzelle wird zugunsten eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Gemeinde Frick und der Tonwerke Keller AG verzichtet. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung liegen die Unterlagen des Erschliessungsplans seit Freitag öffentlich auf.
Vertrag mit Tonwerke Keller AG
Zusammen mit dem Planungs- und Mitwirkungsbericht liegt auch der Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Frick und der Tonwerke Keller AG zur Einsicht auf. Gemäss dieser Vereinbarung erstellt und betreibt die Tonwerke Keller AG auf ihrer Parzelle auf eigene Kosten eine Parkierungsanlage mit 56 bis 58 Abstellplätzen (gemäss Vorgabe der SBB) und stellt diese der Öffentlichkeit zur Verfügung. Festgehalten ist in der Vereinbarung auch, dass sich die jeweilige Grundeigentümerschaft der Parzelle verpflichtet, auf unbestimmte Zeit, einen öffentlichen Fuss- und Fahrweg über ihr Grundstück zu dulden.
Die Gemeinde ist verpflichtet, der Tonwerke Keller AG den Zeitpunkt des Baustarts der öffentlichen Erschliessungstrasse mindestens sechs Monate im Voraus schriftlich bekannt zu geben. Die Tonwerke Keller AG ist ihrerseits verpflichtet, spätestens auf den Zeitpunkt der Bauvollendung der Erschliessungsstrasse die Park+Ride-Anlage bereitzustellen.
Ausschliesslich Fuss- und Veloweg
Die Gemeinden Frick und Gipf-Oberfrick haben 2022 gemeinsam im Prozess «Weiterentwicklung Bahnhof Frick» ein Zielbild festgelegt. Darin wird ein Zugang zum Bahnhof für die Nordseite sowie eine Fussu nd Velo-Verkeh rsverbi ndu ng entlang der Nordseite der Gleise Richtung Gipf-Oberfrick angestrebt. Auf die sogenannte «Norderschliessung», also die Strassenverbindung entlang der Gleise, wird verzichtet. Im Erschliessungsplan geht es somit lediglich um die Zufahrten bis zum Bahnhof und zu den umliegenden Parzellen. Das Gebiet nordwestlich des Bahnhofs wird derzeit gewerblich/industriell genutzt (Tonwerke, Baustoff handel, Holzbau-Firma). Daran grenzt das Wohnquartier Weihermatt an, weiter nördlich liegt das neu erstellte Wohnquartier Lammet. Entlang der Gleise erschliesst die Ziegeleistrasse die daran anstossenden Parzellen und sichert die Verbindung Richtung Wälchligarten/Klopfplatz.
Die Gemeinde Frick strebt gemeinsam mit dem Kanton Aargau einen Nordzugang zum Bahnhof an, mit einer P+R-Anlage und einer Verlängerung der bestehenden Personenunterführung. Die neue (nordseitige) P+R-Anlage mit 56 bis 58 Abstellplätzen ist eine zentrale Voraussetzung, um den Bushof auf der gegenüberliegenden Gleisseite zu realisieren.
Die Unterlagen des Erschliessungsplans Hintere Bahnhofstrasse liegen vom 9.1.2026 bis am 9.2.2026 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt Frick auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage www.frick.ch aufgeschaltet.


