Bootsunglück mit Todesfolge: Beschuldigter vor Gericht
Gestern musste sich ein 39-jähriger Deutscher vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Mit seinem Sportboot verunfallte er vor zwei Jahren beim Schwimmbad Rheinfelden. Seine Freundin starb dabei.
Ronny ...
Bootsunglück mit Todesfolge: Beschuldigter vor Gericht
Gestern musste sich ein 39-jähriger Deutscher vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Mit seinem Sportboot verunfallte er vor zwei Jahren beim Schwimmbad Rheinfelden. Seine Freundin starb dabei.
Ronny Wittenwiler
Es war ein Drama, das sich am 25. August 2022 abspielte. Eine junge Frau, mehrfache Mutter, verlor ihr Leben. Die Angehörigen haben jetzt noch mit den Folgen der Ereignisse zu kämpfen. Und vor Bezirksgericht gestern Donnerstag sagte der Angeklagte: «Ich bitte um Vergebung.»
Zur Last gelegt wird ihm fahrlässige Tötung, mehrfache fahrlässige einfache Körperverletzung sowie weitere Delikte in diesem Zusammenhang wie etwa Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht als Schiffsführer. Als solcher, unterwegs mit einem Sportboot, kollidierte er bei Dunkelheit am Abend des 25. August mit der Landzunge beim Schwimmbad Rheinfelden (die NFZ berichtete). Durch den Aufprall wurden die Bootsinsassen herausgeschleudert und erlitten dabei Verletzungen. Eine der Verunfallten verstarb später; sie war die Freundin des Unfallverursachers.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 10 000 Franken. Mit einer solchen sogenannten Verbindungsbusse (sie liegt bei maximal 10 000 Franken) kann ein Gericht trotz Gewährung eines bedingten Strafvollzugs dem Angeklagten eine Art «Denkzettel» verpassen. Auf eine solche Busse wurde verzichtet. Die Schuld des Angeklagten, dass durch ihn ein ihm nahestehender Mensch zu Tode gekommen sei, wiege schwer genug. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren und einer Busse von 500 Franken.
Ausführlicher Bericht in der NFZ vom Dienstag.