Hundekurse sollen wieder Pflicht werden
06.11.2025 AargauBericht aus dem Grossen Rat
Andreas Fischer Bargetzi, Grossrat Grüne, Möhlin
Zu Beginn der Sitzung verlas Lucia Engeli im Namen der Fraktionen der SP und der Grünen eine Fraktionserklärung. Sie bemängelte, dass sich der Kanton Aargau nicht zur Aufnahme von schwerverletzten Minderjährigen aus dem Gazastreifen bereit erklärte und forderte den Regierungsrat dazu auf, seine Haltung zu überdenken. Als erstes inhaltliches Thema stand das Entwicklungsleitbild 2025-2034 auf der Traktandenliste. Darin legt die Regierung auf hoher Flughöhe dar, wie sich der Kanton Aargau entwickeln soll. Erwartungsgemäss wurde die Strategie von den Parteien sehr unterschiedlich bewertet: Die einen wollten noch mehr Fokus auf bessere Rahmenbedingungen mit tiefen Steuern für die Wirtschaft, andere mehr Investitionen in Bildung, Soziales und Umweltschutz. Das Leitbild wurde zur Kenntnis genommen, was daraus an konkreten Massnahmen folgt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
Verantwortung für das Tier
Kontrovers wurde eine Motion betreffend Hundekurse diskutiert. Der Vorstoss fordert, dass Personen, die sich zum ersten Mal einen Hund zulegen, obligatorisch einen Kurs besuchen müssen. Diese Pflicht wurde auf Bundesebene 2017 abgeschafft. Einige Kantone haben die Kurse jedoch beibehalten, nicht so der Aargau. Die Regierung war bereit, das Anliegen als Postulat zu prüfen, was aber von der FDP bestritten wurde. Diese Fraktion wollte auf eine schweizweite Lösung warten und die Teilnahme soll freiwillig bleiben. Die Befürwortenden führten aus, dass die Zahl der Zwischenfälle stark zugenommen hat. Die Kurse machen überdies den Halterinnen und Haltern klar, welche Verantwortung sie für das Tier haben. Eine grosse Mehrheit des Grossen Rats folgte letzteren Argumenten: Wenn es keine Bundeslösung geben wird, soll der Aargau die Pflicht wieder einführen.
Zu reden gab auch ein Vorstoss, ob der Kanton in allen Regionalspitälern Geburtshilfe gewährleisten muss. Der Rat hat dieses Ansinnen mit 113:9 Stimmen abgelehnt. Eine Vorlage der Regierung sollte für die Stimmberechtigten offenlegen, wer wieviel Geld in eine Wahl- oder Abstimmungskampagne steckt respektive, von wem die Gelder kommen.
Im Aargau sollte künftig – wie auf Bundesebene – diese Transparenz gesetzlich verankert werden. Die SVP war grundsätzlich dagegen. Bei den anderen Parteien waren vor allem die Schwellenwerte, ab welchem Betrag einzelne Spenden und Zuwendungen offengelegt werden müssen, umstritten. Die linke Ratsseite wollte diese tiefer festlegen als der Regierungsrat, die rechte höher. Die Mitte stellte aufgrund der vorgeschlagenen hohen Werte das Kosten/ Nutzen-Verhältnis der Vorlage in Frage und deshalb einen Antrag auf Nichteintreten. SVP und FDP stimmten diesem Antrag zu, was bedeutet, dass die Gesetzerarbeitung nicht weiterverfolgt wird. Ein Postulat aus Kreisen der GLP, SP und Grünen forderte einen Bericht, was der Kanton gegen die steigenden Mieten und die Wohnungsknappheit machen könnte. Die anderen Parteien und damit die Mehrheit lehnten die Überweisung des Vorstosses ab. Alle waren sich aber immerhin einig, dass das Thema angegangen werden sollte. Ein Konzept, dass der Kanton mehr Menschen mit besonderen Bedürfnissen anstellen soll, fand ebenfalls keine Mehrheit.
KOMMENTAR
Demokratie braucht Transparenz
Kann man in der Schweiz Stimmen kaufen? So direkt ist das natürlich strafbar. Aber es spielt durchaus eine Rolle, wieviel Geld man in einen Wahl- oder Abstimmungskampf stecken kann. Deshalb ist es eminent wichtig, dass Parteien und Personen offenlegen, wie gross die Ausgaben für eine Kampagne waren. Noch viel wichtiger ist allerdings zu wissen, woher die finanziellen Zuwendungen stammen. Gerade bei Spenden von Firmen und Interessengruppen ist diese Transparenz demokratiepolitisch unerlässlich. Ansonsten entstehen Gerüchte über gekaufte Politikerinnen und Politiker sowie Abstimmungen. Deshalb braucht es ein griffiges Gesetz. Das heute beschlossene Nichteintreten verhindert, dass die Bürgerinnen und Bürger entsprechende Informationen erhalten. Die Aargauer Politikfinanzierung bleibt damit weiterhin eine Dunkelkammer. Ich hoffe sehr, dass dieser Missstand möglichst bald behoben wird.
ANDREAS FISCHER BARGETZI, MÖHLIN

