Weil das «Hotel Chriesi» vor allem temporäre Arbeitskräfte hätte beherbergen sollen und eine dauernde Wohnnutzung dem Zweck der Gewerbezone widerspricht, lehnt der Gemeinderat das Bauvorhaben jetzt als Ganzes ab.
Simone Rufli
Ende April dieses Jahres ...
Weil das «Hotel Chriesi» vor allem temporäre Arbeitskräfte hätte beherbergen sollen und eine dauernde Wohnnutzung dem Zweck der Gewerbezone widerspricht, lehnt der Gemeinderat das Bauvorhaben jetzt als Ganzes ab.
Simone Rufli
Ende April dieses Jahres wurde bekannt, dass am Gerenweg in Gipf-Oberfrick ein fünfgeschossiger Hotel-Bau mit 40 bis 46 Hotelzimmern und einer Sammeltiefgarage zu stehen kommen soll. Sein Name «Hotel Chriesi», die Kundschaft Touristen, Geschäftsreisende, vor allem aber aufgrund des industriellen Wachstums in der Region (Sisslerfeld etc.) temporäre Arbeitskräfte. Um Rechtssicherheit herbeizuführen, wurde der Gemeinderat von der Bauherrin und Grundeigentümerin, der Climate Transition Swiss AG mit Sitz in Frick, um einen Vorentscheid gebeten. Die entsprechenden Akten lagen öffentlich auf. Im Rahmen des Gesuchs wurden die Punkte Grenzabstände, Gebäudehöhe, Geschossigkeit, Attika geschoss, Parkierung, Erschliessung und Zonenkonformität beurteilt (die NFZ berichtete). Der Bauherrin ging es darum, zu
wissen, ob ihre Pläne in der Gewerbezone überhaupt umgesetzt werden können. Sinn und Zweck des Vorentscheids war es, Klarheit zu grundsätzlichen Punkten des geplanten Bauvorhabens zu erhalten, und zwar in Form eines rechtskräftigen Beschlusses des Gemeinderats. Ein Vorentscheid für ein geplantes Bauvorhaben sei dann sinnvoll, so hatte es Gemeindeschreiber Urs Treier im Mai gegenüber der NFZ formuliert, «wenn die Bau herrschaft in grundlegenden Fragen Gewissheit haben will, bevor sie sich an die kostspielige Detailplanung macht.» Wie die NFZ nun diese Woche auf Anfrage von der Gemeindeverwaltung in Gipf-Oberfrick in Erfahrung bringen konnte, hat der Gemeinderat diesen Vorentscheid letzte Woche gefällt. Und er fiel zuungunsten der Bauherrschaft aus.
7 Einwendungen von 10 Parteien
Während der öffentlichen Auflage des Gesuchs seien 7 Einwendungen von insgesamt 10 Parteien eingegangen, so der Gemeindeschreiber. Nach der Einwendungsverhandlung habe der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 29. September 2025 über das Gesuch entschieden. «Bei einigen der geprüften Punkte konnte eine Bewilligung in Aussicht gestellt werden. Bei etlichen Punkten bedürfte es hingegen noch ergänzende Unterlagen und Anpassungen. Indessen konnte beim Hauptpunkt, der Zonenkonformität, keine Zustimmung erteilt werden.» Weil der Gemeinderat das Gebäude aufgrund der Nutzung als nicht zonenkonform beurteile, müsse das Bauvorhaben als Ganzes abgewiesen werden.
Zur Begründung verweist der Gemeinderat auf die geltende Bauund Nutzungsordnung (BNO). Daraus ergebe sich, dass eine Wohnnutzung oder eine wohnähnliche Nutzung in der Gewerbezone nicht erlaubt sei. Anders als bei einem gewöhnlichen Hotel hätten die eingereichten Unterlagen wie auch die Einwendungsverhandlung gezeigt, dass das geplante «Hotel» in erster Linie und überwiegend dem kurzbis mittelfristigen Wohnen von Arbeitnehmenden diene. Eine dauernde Wohnnutzung widerspreche dem Zweck der Gewerbezone. Der negative Entscheid wurde der Bauherrschaft und den Einwendern vor ein paar Tagen eröffnet. Beide Parteien haben nun die Möglichkeit, den gemeinderätlichen Entscheid mittels Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt anzufechten.