Hohe Strafen für Mitglieder des Wolfsrudels

  11.06.2026 Brennpunkt

Im Wolfsrudel-Fall hat das Bezirksgericht Rheinfelden die Urteile gefällt: Die drei Hauptangeklagten erhalten Freiheitsstrafen von 8 Jahren und 3 Monaten, 6 Jahren und 4 Monaten respektive 4 Jahren. 

Valentin Zumsteg
Die Urteile im Wolfsrudel-Fall sind mit Spannung erwartet worden, am Donnerstagnachmittag hat sie Gerichtspräsident Björn Bastian eröffnet: Das Gericht sprach die drei Hauptbeschuldigten, alle 20 Jahre alt, in den wesentlichen Anklagepunkten für schuldig. Der Hauptangeklagte, der von der Staatsanwältin als manipulativ dargestellt wurde, erhält eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten sowie eine Busse von 1100 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Das Gericht sprach ihn unter anderem des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen teilweise versuchten Nötigung, der mehrfachen versuchten Erpressung, der mehrfachen Störung des öffentlichen Verkehrs, der mehrfachen teilweise versuchten Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie der mehrfachen Pornographie für schuldig. Aus Sicht des Gerichts hatte er in der Wolfsrudel-Bande eine tragende Rolle eingenommen. Aber auch die anderen zwei Hauptbeschuldigten haben gemäss Gerichtspräsident Björn Bastian einen wesentlichen Beitrag bei der Planung und Ausführung der Delikte geleistet. «Die anderen waren keine Roboter. Jeder hat eine eigene Verantwortung zu tragen», so Bastian.
Der zweite Hauptbeschuldigte, für den die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren forderte, wurde vom Gericht in den Hauptpunkten für schuldig befunden, unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher teilweise versuchter Nötigung, mehrfacher versuchter Erpressung, mehrfacher Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfacher teilweise versuchter Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie mehrfacher Pornographie. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten sowie zu einer Busse von 1050 Franken.   
Der dritte Hauptbeschuldigte erhält eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie eine Busse von 900 Franken, unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfacher teilweise versuchter Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie wegen mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung. Vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung wurde er freigesprochen. 
Die weiteren beiden Angeklagten, die nur bei einzelnen Taten dabei waren, erhielten je eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 13 200 Franken respektive 2700 Franken, dies bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich müssen sie eine Busse von 1100 Franken respektive 650 Franken bezahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


Ausführlicher Bericht in der NFZ vom Dienstag. 

 


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