Hinter vielen Fahrzeugdiebstählen steckt das organisierte Verbrechen
05.11.2026 FricktalAntwort auf die Interpellation eines Fricktaler Grossrats
Im Kanton Aargau sind im Jahr 2025 über 3500 Fahrzeuge gestohlen worden. Bei der Täterschaft handelt es sich häufig um junge Franzosen mit nordafrikanischem Migrationshintergrund, die von kriminellen Organisationen bezahlt werden.
Valentin Zumsteg
Im Fricktal und im ganzen Kanton Aargau werden seit Jahren viele Fahrzeuge gestohlen. Diese Entwicklung ist dem Wallbacher Mitte-Grossrat Alfons P. Kaufmann ein Dorn im Auge, deshalb hat er im August eine Interpellation im Kantonsparlament in Aarau eingereicht. Die Antworten des Regierungsrates auf die darin enthaltenen zahlreichen Fragen liegen jetzt vor.
«Teilweise minderjährig»
Im vergangenen Jahr sind im Aargau insgesamt 3503 Fahrzeugdiebstähle (inklusive Velos und Mofas) registriert worden, leicht weniger als in den beiden Vorjahren, aber mehr als 2022 und 2021. «Ermittlungen zeigen, dass es sich bei den im Bereich der Fahrzeugkriminalität aktiven Personen in den allermeisten Fällen um junge männliche Personen mit französischer Staatsangehörigkeit handelt. Sie sind teilweise minderjährig und verfügen häufig über einen nordafrikanischen Migrationshintergrund», schreibt die Regierung zur Täterschaft.
Nach den bisherigen Erkenntnissen verfügen diese Personen oftmals über keine feste Arbeitsstelle. Sie werden in Frankreich durch kriminelle Organisationen für die Begehung entsprechender Delikte angeworben und nach deren Begehung dafür bezahlt. «Hinsichtlich der Vorgehensweise zeigt sich, dass die Rekrutierung häufig über digitale Kommunikationskanäle erfolgt, insbesondere über Gruppen in sozialen Netzwerken wie Snapchat. Dieses Phänomen wird auch als ‹Crime-asa-Service› beschrieben.» Gemeint ist damit, dass kriminelle Gruppen Delikte organisieren und für die konkrete Tatausführung gezielt ausführende Personen anwerben. «Die ausführenden Personen sind vielfach also nur ein Teil einer übergeordneten kriminellen Struktur.»
In verschiedenen Regionen der Schweiz häufen sich Meldungen über organisierte Fahrzeugdiebstähle. Tätergruppen dringen gezielt in Autoeinstellhallen, Tiefgaragen, Garagenanlagen oder Garagenbetriebe ein und entwenden hochwertige Fahrzeuge. Häufig stehen dabei professionelle Tätergruppen im Fokus, welche über Kantons- und Landesgrenzen hinweg agieren.
In den vergangenen Jahren wurden laut Kanton sowohl repressive als auch präventive Massnahmen getroffen, um Fahrzeugdiebstähle und Einbruchdiebstähle in Garagenanlagen zu verhindern sowie die Täterschaft möglichst rasch zu identifizieren. «Ein Element bildet die Ermittlungsarbeit nach Anhaltungen von Tatverdächtigen. In diesem Zusammenhang können beispielsweise sichergestellte Mobiltelefone forensisch ausgewertet werden, um zusätzliche Erkenntnisse zu Hintermännern, Auftraggebern oder weiteren Delikten zu gewinnen», erklärt die Regierung. Die daraus resultierenden Informationen werden schweizweit, insbesondere mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) abgeglichen, um überkantonale und internationale Zusammenhänge möglichst frühzeitig zu erkennen.
Automatisierte Fahrzeugfahndung
Alfons P. Kaufmann hat in seiner Interpellation auch nach dem Einsatz von automatisierter Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) gefragt. Der Kanton meint dazu: «Gerade bei solchen Deliktserien mit hochmobiler Täterschaft, bei denen entwendete Fahrzeuge rasch über Kantonsgrenzen und ins Ausland verbracht werden, könnte die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung die Polizeiarbeit wesentlich unterstützen. AFV-Systeme scannen die Kontrollschilder von Fahrzeugen und gleichen die dadurch erhobenen Daten automatisch mit Datenbanksystemen ab.» Ein wirksamer Einsatz solcher Systeme zur Bekämpfung dieses Phänomens setze jedoch voraus, dass die automatisch erhobenen Daten auch automatisch mit polizeilichen Personen- und Sachfahndungsregistern abgeglichen werden können, damit gesuchte Fahrzeuge frühzeitig erkannt und Anhaltebeziehungsweise Interventionsmassnahmen rascher ausgelöst werden können. Gegenwärtig fehle es aber an einer entsprechenden Rechtsgrundlage, weshalb die Kantonspolizei dieses Einsatzmittel zu diesem Zweck nicht einsetzen darf.

