Nachdem mehrere parlamentarische Vorstösse den Regierungsrat verpflichteten, eine Gesetzesänderung mit Verschärfungen bei den Einbürgerungen vorzulegen, unterbreitet er diese nun dem Grossen Rat zur Beschlussfassung. Die Vorlage sieht eine Verschärfung bei den ...
Nachdem mehrere parlamentarische Vorstösse den Regierungsrat verpflichteten, eine Gesetzesänderung mit Verschärfungen bei den Einbürgerungen vorzulegen, unterbreitet er diese nun dem Grossen Rat zur Beschlussfassung. Die Vorlage sieht eine Verschärfung bei den Deutschkenntnissen und beim strafrechtlichen Leumund für Einbürgerungswillige sowie eine Änderung der Beschwerdeinstanz vor. Neu müssen einbürgerungswillige Personen in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Diese Anpassung erfüllt eine überwiesene Motion. Der Regierungsrat lehnt diese Änderung jedoch nach wie vor ab: B2 entspreche im mündlichen Ausdruck dem Fremdsprachenniveau einer Maturität und übersteige die Anforderungen für den Alltagsgebrauch deutlich. Eine weitere Motion verlangt strengere Regeln bei der Einbürgerung für Personen mit Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren. Die Verschärfung betrifft einerseits die Sistierung des Einbürgerungsverfahrens im Falle von hängigen Strafverfahren – egal um welche Art von strafrechtlich relevantem Tatbestand es sich handelt. Anderseits gibt es neu eine Wartefrist von zwei Jahren, wenn ein Einbürgerungsgesuch wegen eines schlechten strafrechtlichen Leumunds abgelehnt wurde. Zudem wird die Liste der möglichen Ablehnungsgründe, die bei der Gesamtbeurteilung über eine Einbürgerung berücksichtigt werden, ergänzt.
Die Gesetzesänderungen sollen im ersten Quartal 2026 zum ersten Mal und im vierten Quartal 2026 zum zweiten Mal im Grossen Rat beraten werden. Sie dürften voraussichtlich auf den 1. Juli 2027 in Kraft treten. (nfz)