HEV Fricktal: MEHR WERT FÜR HAUSEIGENTÜMER
05.06.2025 FricktalMarc Friedrich, Immobilientreuhänder, Möhlin
Aktuar HEV Fricktal
Die Tücken der Wohnungsabnahme
Bei der Rückgabe einer Wohnung am Ende eines Mietverhältnisses stellen sich einige Fragen. Art. 267 OR bestimmt, dass das Objekt in dem ...
Marc Friedrich, Immobilientreuhänder, Möhlin
Aktuar HEV Fricktal
Die Tücken der Wohnungsabnahme
Bei der Rückgabe einer Wohnung am Ende eines Mietverhältnisses stellen sich einige Fragen. Art. 267 OR bestimmt, dass das Objekt in dem Zustand zurückzugeben ist, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch der Sache ergibt. Art. 267a OR ergänzt, dass bei der Rückgabe eine Prüfung mit sofortiger Mängelmeldung an den/die Mieter/in zu erfolgen hat. Ausgenommen sind einzig Mängel, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht feststellbar sind. Sie sind nach späterer Entdeckung sofort anzuzeigen.
Wie ist die Abnahme vorzubereiten?
Terminieren Sie die Wohnungsabnahme so, dass Tageslicht vorhanden ist und nehmen Sie nötigenfalls eine Taschenlampe sowie ein Handy zum Fotografieren mit. Bereiten Sie die benötigten Unterlagen (Einzugsprotokoll, Rechnungen zwischenzeitlicher Arbeiten etc.) und das Wohnungsabnahmeprotokoll vor. Beim HEV und online unter www.hev-shop.chkönnenauszufüllendeProtokolle bezogen werden.
Welche Kosten trägt der Mieter?
Massgebend ist das Alter der vom Mangel betroffenen Bauteile und deren Lebensdauer, welche sich aus der paritätischen Lebensdauertabelle ergibt. Auch das Einzugsprotokoll ist zu berücksichtigen. Dazu kommen Erfahrungswerte, Menschenkenntnis und das Gespür für eine massvolle Nutzung der zurückzugebenden Wohnung. Der/die Mieter/in ist lediglich für die übermässige Abnutzung und nur für den Zeitwert haftbar. Bei einer punktuellen Reparatur (z. B. bei einer Ausbesserung des Parkettbodens unter Verzicht, diesen komplett abzuschleifen und neu zu versiegeln) oder bei neuen Bauteilen ist eine Belastung zu 100 % an den/die Mieter/in möglich. Ansonsten ist maximal der Zeitwert zu entschädigen. Bei Schäden, welche nicht zwingend behoben werden müssen, kann auch ein Pauschalbetrag für den Minderwert festgehalten werden.
Worauf ist bei der Erstellung des Wohnungsabnahmeprotokolls zu achten?
Das Protokoll soll nicht nur Schäden dokumentieren, sondern auch klar festhalten, für welche Schäden der/die Mieter/in einzustehen hat. Im Rückgabeprotokoll sollte präzise vermerkt werden, welche Erneuerungsarbeiten dem Mieter/der Mieterin zu welchem Anteil (CHF oder Prozent) belastet werden. Nur mit dieser präzisen Zuweisung erfüllt das Protokoll die Kriterien einer Mängelrüge. Fehlt diese, oder unterschreibt der/die Mieter/in das Rückgabeprotokoll nicht, muss sofort (innert 1 bis 3 Tagen) nach der Rückgabe eine detaillierte Mängelrüge per Einschreiben an den/ die Mieter/in erfolgen.
Der HEV vermittelt Ihnen gerne versierte Fachleute in Ihrer Gegend, die bei der Abnahme der Wohnung beigezogen werden können.
Für alle weiteren Fragen rund um Ihr Wohneigentum kontaktieren Sie uns:
HEV Fricktal
5070 Frick
0844 438 438
kontakt@hev-fricktal.ch
www.hev-fricktal.ch