Ab dem 1. August 2025 gilt an der Aargauer Volksschule eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte. Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, ihre persönlichen Geräte zu den Unterrichtszeiten in den Schulanlagen oder an schulischen ...
Ab dem 1. August 2025 gilt an der Aargauer Volksschule eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte. Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, ihre persönlichen Geräte zu den Unterrichtszeiten in den Schulanlagen oder an schulischen Anlässen zu benutzen.
Der negative Einfluss der Nutzung von Handys an Schulen ist aktuell weltweit ein grosses Thema. Einzelne Länder, aber auch erste kleinere Kantone und Gemeinden haben Verbote ausgesprochen. Nun folgt mit dem Kanton Aargau einer der grösseren Kantone. Wie der Regierungsrat mitteilt, stellt die zunehmende Nutzung privater elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler die Aargauer Volksschulen vor neue Herausforderungen. «Die Geräte können den Unterricht stören, den persönlichen Austausch beeinträchtigen, Risiken wie Cybermobbing mit sich bringen und damit negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen haben. Es besteht zudem das Potenzial für Datenschutzverletzungen, wie beispielsweise beim Tätigen von unerlaubten Audio- und Videoaufnahmen. Eine Massnahme, um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist eine kantonal einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte.» So gilt per 1. August 2025 für alle Stufen der Aargauer Volksschule eine Einschränkung der Nutzung während den ordentlichen Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan einschliesslich der Pausen. Ebenso ist die Nutzung der Geräte an schulischen Anlässen sowie Exkursionen oder Schulreisen nicht gestattet. Nicht betroffen sind die Mittagszeit, sofern kein Unterricht stattfindet, sowie der Schulweg, weil in diesen Zeiten die Eltern verantwortlich sind. Als private elektronische Geräte gelten insbesondere Handys, Smartphones, Smartwatches, Laptops, Tablets und weitere vergleichbare Geräte.
Weiterhin bleibt die Förderung der Medienkompetenzen gemäss Lehrplan eine Aufgabe der Schulen. Als weitere Massnahme sollen Schulen vermehrt auf die zahlreichen Präventionsangebote im Bereich Medienkompetenz und Mediennutzung aufmerksam gemacht werden.
Gleiche Regeln für alle
An den meisten Schulen existieren bereits heute Regelungen zum Umgang mit privaten elektronischen Geräten. Daher variieren die Regelungen je nach Schulhaus und Schulstufe. Es besteht bei einigen Schulen und Eltern Unsicherheit darüber, welche Regeln zulässig und sinnvoll sind. Durch die Einführung einer kantonsweiten Nutzungseinschränkung soll dieser Unsicherheit begegnet und die Schulen davon entlastet werden, je eigene Regeln aufstellen zu müssen. Die Verantwortung für die Umsetzung der neuen Regelung liegt bei den Schulen. Auf der Basis des grundsätzlichen Verbots entscheiden Lehrpersonen situativ, ob private elektronische Geräte während der Unterrichtszeit zum Einsatz kommen, sei es zur Erreichung spezifischer Lernziele aufgrund des Lehrplans oder aus wichtigen persönlichen, insbesondere gesundheitlichen Gründen, welche einzelne Schülerinnen oder Schüler betreffen. Mit diesen Ausnahmeregelungen wird sichergestellt, dass der Einsatz privater elektronischer Geräte im Schulalltag verantwortungsvoll und gezielt möglich bleibt.
Förderung der Medienkompetenz
Damit Kinder und Jugendliche digitale Medien sicher und verantwortungsvoll nutzen können, ist es entscheidend, dass Schulen und Eltern gemeinsam aktiv sind. Präventive Medienerziehung beginnt im frühen Kindesalter und begleitet die Schülerinnen und Schüler kontinuierlich durch Kindheit und Jugend bis ins Erwachsenenalter. (nfz)