Halter von ausgesetzter Schlange verurteilt

  14.10.2025 Rheinfelden

Ein 55-jähriger Fricktaler ist per Strafbefehl wegen Tierquälerei verurteilt worden. Der Mann erhält eine Busse von 1600 Franken und eine bedingte Geldstrafe von ebenfalls 1600 Franken. Hinzu kommt die Strafbefehlsgebühr von 2500 Franken, wie die Aargauer Zeitung berichtete. Der Mann hatte Anfang April 2025 bei einem Grillplatz in der Nähe der Industriestrasse in Rheinfelden eine grosse Schlange ausgesetzt. Der Polizei gelang es nach kurzer Zeit, den ehemaligen Halter des Königspythons zu ermitteln. Er hat zugegeben, das Tier bewusst im Wald ausgesetzt zu haben, um die Schlange dort verenden und verschwinden zu lassen. Als Beweggründe führte er finanzielle Probleme und den drohenden Verlust der Wohnung an. (nfz)


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