Senioren für Senioren
Kürzlich führte der Verein Senioren für Senioren (SfS) einen Vortrag zum Thema «Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht & Testament» im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses durch. Der Anlass stiess auf grosses ...
Senioren für Senioren
Kürzlich führte der Verein Senioren für Senioren (SfS) einen Vortrag zum Thema «Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht & Testament» im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses durch. Der Anlass stiess auf grosses Interesse: Es mussten mehrfach zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Schliesslich waren es 58 Zuhörer, die gespannt auf die Ausführungen von Jyrki Schäublin, Rechtsanwalt und Notar in Rheinfelden, warteten. Durch gesundheitliche Probleme kann man in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden zu können. Das kann durch Unfall oder Krankheit ganz plötzlich – oder im Falle von Demenz schleichend – geschehen.
Im Laufe seiner Ausführungen stellte Schäublin die Dokumente vor: Die Patientenverfügung regelt Art und Umfang der medizinischen Massnahmen. Der Vorsorgeauftrag setzt verantwortliche Personen für Finanzen, Gesundheit und Alltag und Vertretung ein. Die Vollmacht ermöglicht Rechtsgeschäfte im Leben. Das Testament regelt den Nachlass und die Erben. Die Anordnung für den Todesfall regelt die Art und Weise der Bestattung.
Schäublin orientierte auch über ihre gesetzlich vorgeschriebene Form, alle Dokumente müssen mit Ort und Datum unterschrieben sein, bei einer Vollmacht muss die Unterschrift zusätzlich beglaubigt sein. Vorsorgeauftrag und Testament hingegen müssen eigenhändig, vollständig von Hand, geschrieben werden; ausgedruckte Versionen müssen von einem Notar beurkundet werden. Der Referent ging dann auch auf die am häufigsten vorkommenden Fehler ein. Die Dokumente entsprechen nicht der vom Gesetz verlangten Form, enthalten unklare oder zu detaillierte Formulierungen, sind unbekannt oder gar nicht auffindbar oder veraltet. Es wird empfohlen, die Dokumente alle drei Jahre zu überprüfen, ob sie noch zutreffend sind, dies mit Datum und Unterschrift auf dem Dokument zu bestätigen. Anschliessend an den Vortrag konnten die Zuhörerinnen und Zuhörer noch Fragen stellen, wovon sie auch rege Gebrauch machten. «Übrigens die KESB sitzt trotzdem am längeren Hebel: Sie können sich einen ganzen Tag lang bei der Abfassung Ihres Vorsorgeauftrags die Finger wund geschrieben haben. Wenn die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde bei der Überprüfung Ihres gewünschten Vertreters Vorbehalte findet, wird sie jemand anderen für diese Aufgabe bestellen», heisst es in einer Medienmitteilung von SfS. (mgt)
www.sfs-rheinfelden.ch