Die Alarmierung bei Notfällen im Rhein funktioniert immer noch nicht wie sie sollte, finden drei Fricktaler Grossräte. Sie verlangen in einer Motion an den Regierungsrat eine Neuorganisation der Flussrettung.
Valentin Zumsteg
Die Fricktaler Grossräte nehmen kein ...
Die Alarmierung bei Notfällen im Rhein funktioniert immer noch nicht wie sie sollte, finden drei Fricktaler Grossräte. Sie verlangen in einer Motion an den Regierungsrat eine Neuorganisation der Flussrettung.
Valentin Zumsteg
Die Fricktaler Grossräte nehmen kein Blatt vor den Mund: «Aus Sicht der Motionäre funktioniert das aktuelle Alarmierungskonzept entgegen anderslautenden Beteuerungen des Regierungsrates nicht. Dieser Missstand ist nicht länger hinzunehmen», halten Alfons P. Kaufmann (die Mitte), Stephan Müller (SVP) und Désirée Stutz (SVP) in ihrer Motion fest, die sie am Dienstag im Kantonsparlament in Aarau eingereicht haben.
Kantonsweite Regelung gefordert
Jüngster Anlass für den Vorstoss ist ein Vorfall im Juni im Rhein bei Rheinfelden: Eine Frau stürzte vom Stand-Up-Paddle ins Wasser und konnte sich nur noch an einem Baum, der in der Strömung lag, festhalten. Sie rief um Hilfe. Dies hörten mehrere Personen auf beiden Seiten des Rheins. Die Rheinrettung der Feuerwehr Rheinfelden (CH), die permanent ein Boot im Wasser hat, ist von der Kantonalen Notrufzentrale in Aarau nicht alarmiert worden, obwohl diese eine Alarmmeldung von deutscher Seite und auch von einer Schweizer Privatperson erhalten hatte. So schilderte es Richard Graf, Leiter der Rheinrettung, gegenüber der NFZ. Dank Hinweisen von Privatpersonen waren die Schweizer Retter dennoch als erste Einsatzkräfte bei der in Not geratenen Frau und konnten sie aus dem Wasser holen.
Doch das ist nicht der einzige Fall: «Die Motionäre haben überdies Kenntnis, dass bereits mehrmals auf das Aufgebot der Schweizer Einsatzkräfte verzichtet wurde und nur die deutschen Einsatzkräfte aufgeboten wurden, obwohl diese ihr Boot zuerst einwassern mussten», halten Kaufmann, Müller und Stutz fest.
Das Problem besteht seit langem. Bereits 2022 und 2024 sind Interpellationen in dieser Sache eingereicht worden, doch mit dem Ergebnis sind die Fricktaler Politiker nicht zufrieden: «Die Motionäre fordern daher, dass mittels geeigneter Weisungen und Vorschriften sicherzustellen ist, dass bei jeder Meldung über eine Person in Not im Wasser zwingend und ohne Verzögerung die Schweizer Einsatzkräfte vor Ort, die über ein Rettungsboot verfügen (…), aufgeboten werden.» Wird die Motion vom Grossen Rat an die Regierung überwiesen, ist der Regierungsrat verpf lichtet, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit künftig eine f lächendeckende Flussrettung unter Einbezug der angrenzenden Kantone und Länder im Aargau gewährleistet wird. Private Personen und Institutionen, die zu Gunsten der Allgemeinheit Leistungen für die Rettung erbringen, sollen zudem angemessen entschädigt werden können.
«Jede Sekunde kann über Leben und Tod entscheiden»
In der Motion geben die Politiker ein Beispiel: Im 14 Kilometer langen Rheinabschnitt zwischen Rheinfelden (Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt) und Stein (Kraftwerk Säckingen) ist die Kommandogruppe der Feuerwehr Möhlin für die Rettungseinsätze verantwortlich. Diese verfügt aber über kein eigenes Boot. Aus Goodwill stellt Walter Weidmann seit zehn Jahren sein privates Boot für Rettungseinsätze zur Verfügung. «Das Boot befindet sich permanent in Möhlin im Wasser und ist damit ebenfalls immer einsatzbereit. Sollte diese Privatperson ihr Boot einmal nicht mehr zur Verfügung stellen können, würde auf diesem Rheinabschnitt auf Schweizer Seite kein Boot mehr im Einsatz stehen.»
Die drei Motionäre finden, dass es an der Zeit ist, die Wasserrettung kantonsweit einheitlich zu regeln: «Denn bei Rettungen kann jede Sekunde über Leben oder Tod entscheiden.»