Grenzüberschreitende Richtplanung ist kaum umsetzbar
13.12.2025 RheinfeldenDer Aargauer Regierungsrat befürwortet zwar eine kantons- und länderübergreifende Richtplanung, diese lasse sich aber aus föderalistischen Gründen nicht umsetzen.
Valentin Zumsteg
Die Rheinfelder GLP-Grossrätin Béa Bieber möchte, dass in der Nordwestschweiz die Richtplanung über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus koordiniert wird. Im September hat sie eine entsprechende Interpellation im Kantonsparlament eingereicht (die NFZ berichtete). Jetzt antwortet der Reg ierungsrat. Grundsätzlich hat er Verständnis für das Anliegen, hält es aber für nicht umsetzbar.
«Kaum umsetzbar»
«Der Regierungsrat teilt das Grundverständnis, wonach raumrelevante Planungsthemen oft nicht an der Kantonsgrenze halt machen», heisst es in der Antwort der Regierung. Gerade in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur, ökologische Infrastruktur, Biodiversität, Vernetzungsachsen oder Natur- und Erholungsräume sei eine Betrachtung über die Kantonsgrenzen hinaus erforderlich. Doch in der eidgenössischen Realität gibt es Hindernisse: Die Kompetenzen für Richtplanbeschlüsse, Verfahrensgestaltung und zeitliche Staffelung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. «Die Idee einer f lächendeckenden, kantonsübergreifenden und idealerweise grenzüberschreitenden Richtplanung erscheint damit zwar wünschbar, ist angesichts dieser Unterschiede im föderalistisch modellierten System der Raumplanung so kaum umsetzbar», betont der Regierungsrat.
Gleichzeitig weist er aber auf verschiedene Organisationen in der Nordwestschweiz hin, die sich mit Koordinationsfragen befassen, so zum Beispiel die Nordwestschweizer Regierungskonferenz, die Oberrheinkonferenz oder die interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis. Der Kanton Aargau ist zudem in der Arbeitsgruppe Raumordnung des Trinationalen Eurodistricts Basel vertreten, die als Plattform der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dient.
«Für alle die gleichen Spielregeln»
Béa Bieber wollte von der Regierung auch wissen, ob es eine abgestimmte Strategie der Nordwestschweizer Kantone zu Sicherung der Fruchtfolgeflächen gibt. Hier ist die Antwort aus Aarau klar: Eine solche Strategie gibt es in der Nordwestschweiz nicht, denn die Grundlagen zur Sicherung der Fruchtfolgeflächen werden schweizweit durch einen Sachplan des Bundes geregelt. «Es gelten für alle Kantone die dieselben Spielregeln.»
Fazit des Kantons: «Der Regierungsrat erachtet es als richtig, die Kooperationsformen weiterhin den jeweiligen spezifischen Herausforderungen anzupassen. Der Regierungsrat unterstützt die aktive grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den unterschiedlichen Plattformen und Projekten.» Konkret ändert sich damit nichts zur heutigen Situation.

