Glasfaser-Sabotage: Beschuldigte bald vor Gericht
30.03.2026 BrennpunktIm Strafverfahren gegen sechs junge Männer, die unter anderem wegen Sabotageakten am Glasfaserkabelnetz in Rheinfelden und weiteren Delikten angeklagt sind, kommt es ab Montag, 27. April, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Die Verhandlung dauert voraussichtlich 7 bis 8 Tage. Sie findet in den Räumlichkeiten der Feuerwehr Rheinfelden, Riburgerstrasse 8, in Rheinfelden statt. Gegen einen jungen Mann wird das Verfahren im Jugendstrafverfahren durchgeführt, welches nicht öffentlich ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Hauptbeschuldigten mehrere Dutzend Delikte vor, welche sie zwischen Februar 2022 und Mai 2024 begangen haben sollen. Die Jugendlichen, welche alle aus der Region stammen, werden unter anderem beschuldigt, im Dezember 2023 mehrfach das Glasfaserkabelnetz in Rheinfelden durchschnitten zu haben (die NFZ berichtete). Tausende Kunden waren in der Folge offline. Ihnen werden auch Cyberangriffe, gewerbsmässiger und bandenmässiger Diebstahl, mehrfache teils versuchte Brandstiftung, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache Sachbeschädigung, teilweise mit grossem Schaden, mehrfache Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache teilweise versuchte Nötigung, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und weitere Delikte vorgeworfen. Einzelnen Beschuldigten wird zudem die Beschaffung, der Besitz, der Konsum sowie die versuchte Verbreitung von verbotener Pornografie vorgeworfen. Nebst dem sehr hohen erbeuteten Deliktsbetrag wurde auch ein hoher Schaden verursacht. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die drei Hauptbeschuldigten, von denen zwei in Haft sitzen, Freiheitsstrafen von zehn, acht und sechs Jahren.
Die Verhandlung findet an folgenden Tagen, jeweils ab 8.30 Uhr, statt: Montag, 27. April; Mittwoch, 29. April; Donnerstag, 30. April; Donnerstag, 7. Mai; Freitag, 8. Mai; Montag, 11. Mai; Dienstag, 12. Mai; Donnerstag, 11. Juni. Vorgesehen ist, dass die Befragungen der Beteiligten im April stattfinden wird und die Plädoyers ab Mai folgen werden.
Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis am Freitag, 17. April 2026, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an bezirksgericht.rheinfelden@ag.ch (unter Angabe des Vor- und Nachnamens und des Geburtsdatums). Für den Einlass zur Verhandlung ist ein Personalausweis (Identitätskarte, Pass) vorzuweisen. Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. (mgt/nfz

