Gemeinden werden über Gebühr eingeschränkt
27.06.2024 FricktalPlanungsverbände Fricktal Regio und Zurzibiet lehnen kantonale Vorlage ab
Überreglementierung und beeinträchtigte Vollzugsfähigkeit sind nur zwei der Argumente, mit denen sich die beiden Planungsverbände gegen den kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft wehren.
Susanne Hörth
Von Kaiserstuhl bis Kaiseraugst grenzen 19 Gemeinden auf einer Gesamtlänge von 72 Kilometern an den Rhein. Dass dieses Leben am Fluss auch im Fluss bleibt und nicht künftig durch eine Flut von neuen kantonalen Bestimmungen und Reglementarien gestaut wird, dafür setzten sich aktuell die beiden Planungsverbände Fricktal Regio und Zurzibiet Regio ein. Deren Präsidenten Françoise Moser (Fricktal Regio) und Felix Binder (Zurzibiet Regio) bezeichneten am Dienstagmorgen bei der Pressekonferenz den Rhein als eine Herzensangelegenheit. Françoise Moser doppelte mit «Wir lieben unsere blaue Lebensader sehr» nach. Warum das so hervorgehoben wurde, hatte seinen Grund. Aktuell findet das Mitwirkungsverfahren «Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft» (kNP) statt. Der kNP basiert auf einer Motion des ehemaligen SVP-Grossrats Fredi Böni aus Möhlin. Er hatte 2012 verlangt, dass das aus dem Jahr 1948 stammende Rheinuferschutzdekret einer Gesamtrevision unterzogen wird, bei welcher die eigentlichen Schutzziele nur marginal tangiert werden. Gleichwohl sollten dabei auf dem Rheinabschnitt im Kanton Aargau die Schutz- und Sperrzonen überprüft und da, wo es Veränderungen gegeben hat, auch Zonen aus dem Schutz entlassen werden.
Fast eine Verdoppelung
Aus Sicht der Vorstände von Fricktal Regio und Zurzibiet Regio wurde dieser politische Auftrag mit dem nun vorliegenden Planwerk «ins Gegenteil verkehrt!». Als stossend wird die Erhöhung der bisher 450 Hektaren auf neu 845 Hektaren Schutzgebiete empfunden. Neu soll es sieben statt drei Zonen geben. Dadurch werde es vermehrt zu Überlagerungen von Vorschriften und Bestimmungen kommen.
Als 1948 das Rheinuferschutzdekret ins Leben gerufen wurde, war es ein wegweisender Erlass, betonte Michael Rothen. Der Raumplaner hatte sich im Auftrag der beiden Planungsverbände mit den Vor- und Nachteilen des kNP Rheinuferlandschaft auseinandergesetzt. Im Laufe der Jahre hätten zahlreiche Gesetze und Erlasse (Gewässerschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Baugesetz, kantonale Gesamtpläne, Raumplanungsgesetz und andere) das einstige Dekret mehr und mehr abgelöst. All diese Gesetze verpf lichten die Gemeinden zur Einhaltung des Rheinuferschutzes. Zum heutigen Zeitpunkt, so Rothen, fehle es zudem vollständig an der gesetzlichen Erforderlichkeit für einen kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft. Der nun zur Mitwirkung aufliegende kNP schränkt die Spielräume der Gemeinden und Eigentümer über die Gebühr ein, sind die beiden Planungsverbände überzeugt. Dazu kommt, dass die zugehörende kantonale Landschaftsschutzzone hart an die Siedlungsgrenzen der Gemeinden geht. Gebiete in diesen Bereichen abzutauschen, wird damit verunmöglicht. Anhand des Beispiels Schwaderloch wurde das eindrücklich aufgezeigt. Dem Kanton wurde die gemeinsame, mit 30 Anträgen versehene, Ablehnung der beiden Replas bereits zugestellt. Mit der Zurückweisung des kNP Rheinuferlandschaft an den Kanton soll der Plan massgeblich überarbeitet und «entschlackt» werden.