Gemeindegesetz wird überarbeitet
13.03.2026 AargauNeue Referendumsmöglichkeiten und direkte Urnenabstimmung
Das Gemeindegesetz ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr in allen Teilen den Anforderungen, die für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendig sind. Die Vernehmlassung für die Totalrevision ist am ...
Neue Referendumsmöglichkeiten und direkte Urnenabstimmung
Das Gemeindegesetz ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr in allen Teilen den Anforderungen, die für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendig sind. Die Vernehmlassung für die Totalrevision ist am Laufen.
Der Regierungsrat hat unter Einbezug von Vertretungen von Gemeindebehörden und Verbänden einen Vorschlag für eine Totalrevision erarbeitet. Ziel dieser Revision ist es, unter Berücksichtigung einer möglichst grossen Organisationsautonomie der Gemeinden einen k laren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Gemeinden stärkt und ihnen ermöglicht, ihre zunehmend komplexeren Aufgaben zu erfüllen. Dabei werden auch die aktuellen Herausforderungen wie die Anpassung an die Digitalisierung oder der Umgang mit dem Fachkräftemangel berücksichtigt.
Mehr Beteiligung der Bürger
Das geltende Gemeindegesetz stammt aus dem Jahr 1978 und wurde seitdem mehrmals angepasst. Es weist mittlerweile inhaltlichen und formalen Optimierungsbedarf auf.
Mit den Anpassungen sollen Verfahren für die Gemeinden vereinfacht werden, damit diese mehr Handlungsspielraum erhalten und Ressourcen für ihre Kernaufgaben freigesetzt werden. Zudem sollen die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung erweitert und die Organisation verschiedener Gremien vereinfacht werden. Gemeinden mit einer Gemeindeversammlung sollen in bestimmten Fällen Geschäfte einer direkten Urnenabstimmung unterstellen können. Auch soll das obligatorische Referendum in Gemeinden mit Gemeindeversammlung erweitert werden. Zudem soll das konstruktive Referendum für Budget und Steuerfuss eingeführt werden. Das kommunale Strafbefehlsverfahren soll abgeschafft und die Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft übertragen werden, um die Gemeinden zu entlasten und eine klare Zuständigkeit zu garantieren.
Künftig sollen Gemeinden jährlich eine externe Vollprüfung der Ja h resrech nu ng du rch f ü h ren lassen, um die Prüfsicherheit zu erhöhen und die Finanzkommissionen von der finanztechnischen Prüfung zu entlasten. Die Finanzkommissionen sollen sich auf die finanzpolitische Kontrolle konzentrieren und eine strategische Rolle einnehmen. Die A nhörung der Totalrev ision dauert bis zum 5. Juni 2026. Das neue Gemeindegesetz würde frühestens im Januar 2028 in Kraft treten. (nfz)
