Gefahren mit Fürsorgerischer Unterbringung
22.05.2025 AargauGrossrat Thomas Ernst (FDP, Magden) hat im Grossrat eine Interpellation zu einem delikaten Thema eingereicht. Es geht um die Fürsorgerische Unterbringung (FU). Dies ist eine gesetzliche Massnahme, mit der Personen auf Anordnung eines Arztes gegen ihren Willen in einer geeigneten Institution – meist einer psychiatrischen Klinik – untergebracht werden. Sie dient grundsätzlich dem Schutz von Menschen, die an einer psychischen Störung oder einer geistigen Behinderung leiden oder schwer verwahrlost sind. Die FU stellt einen tiefen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar, wirkt auf die betroffenen Personen oft traumatisierend und kann lange nachwirkende psychische Effekte haben. Zudem ist die FU für die betroffenen Personen häufig mit Unkosten verbunden. Eine ungerechtfertigte FU kann grundsätzlich vom Verwaltungsgericht wieder aufgehoben werden.
Aus rechtsstaatlicher Sicht versteht es sich von selbst, dass die einer FU zugrundeliegenden Abläufe und Prozesse so ausgestaltet sein müssen, dass die Fehleranfälligkeit minimiert und der Schutz der Patientenrechte maximiert werden. Dass dies nicht immer gegeben ist, belegen verschiedene Fälle, unter anderem auch ein dem Interpellanten bekannter Fall, bei dem es trotz fehlender Unterschrift und fehlendem Stempel auf dem Anordnungsformular unter Polizeibegleitung zum Vollzug einer FU kam, welche danach innert wenigen Tagen vom Verwaltungsgericht wieder aufgehoben wurde. Solche Vorfälle reduzieren das Vertrauen in einen derart sensiblen und weitreichenden Prozess.
Vor diesem Hintergrund bittet Grossrat Thomas Ernst den Regierungsrat um die Beantwortung verschiedener Fragen: Hat der Regierungsrat Kenntnis von Fällen, bei denen es trotz fehlender Unterschrift und fehlendem Stempel auf dem Anordnungsformular zu einer FU gekommen ist?
Haben Ärztinnen und Ärzte, welche eine FU anordnen dürfen, immer eine fundierte Ausbildung zur Evaluation psychischer Erkrankungen? (nfz)