Fricktal zahlt netto 6,4 Millionen an Kanton

  07.07.2024 Aargau

Im Jahr 2025 erhalten 133 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von 97 Millionen Franken. Die Beitragszahlungen werden zu knapp 30 Prozent über den Kanton finanziert und zu etwas mehr als 70 Prozent über die Zahlergemeinden. Das Fricktal steuert insgesamt 14 Millionen Franken bei.

Walter Herzog

Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Finanzausgleich Beiträge, Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft leisten Abgaben. Wie bereits in den Vorjahren fällt im Fricktal die Diskrepanz unter den Gemeinden auf. Während die Gemeinden Böztal und Möhlin zu den grössten Empfängern von Beiträgen gehören, befinden sich Kaiseraugst, Rheinfelden und Magden unter den Gemeinden mit den grössten Zahlungen. Im Bezirk Laufenburg sind es die Gemeinden Sisseln, Gipf-Oberfrick und Kaisten.

Mit insgesamt 14 Millionen Franken an Fricktaler Zahlungen und 7,6 Millionen an erhaltenen Beiträgen leistet das Fricktal netto einen Beitrag von 6,4 Millionen Franken an den Aargauer Finanzausgleich. Dies sind sogar 810 000 Franken mehr als ein Jahr zuvor.

Finanzstarke Gemeinden
Vom Finanzierungsanteil, den die Gemeinden zu tragen haben, leisten die beiden Städte Baden mit 11,8 Millionen und Aarau mit 8,4 Millionen Franken die höchsten Beiträge. Zählt man die drei Fricktaler Gemeinden Kaiseraugst, Rheinfelden und Magden zusammen, ergibt sich jedoch auch hier mit insgesamt 10,2 Millionen Franken ein sehr hoher Betrag. 80 Prozent der Zahlungen werden von insgesamt 21 Gemeinden finanziert. Auf der Empfängerseite sind es 47 Gemeinden, die zusammen 80 Prozent der Beiträge erhalten.

Diese Zahlen zeigen, dass es auch eine grosse Gruppe von Gemeinden gibt, für welche die Finanzausgleichszahlungen nur von untergeordneter Bedeutung sind. Andere Gemeinden jedoch sind sehr stark auf diese Zahlungen angewiesen.

Wenig Veränderungen
Beim Blick auf die einzelnen Gemeinden zeigt sich, dass sich der Ein- oder Auszahlungsbetrag bei 105 Gemeinden um weniger als 20 Franken pro Kopf verändert. Bei 60 Gemeinden liegt die Veränderung zwischen 20 und 50 Franken pro Kopf. Nur bei 32 Gemeinden übersteigt der Wert 50 Franken. Meist sind relativ ausgeprägte Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Steuern dafür verantwortlich, wenn es bei einer Gemeinde zu grösseren Veränderungen bei den Finanzausgleichszahlungen kommt.


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