Förderklassen: Mehrkosten
18.08.2026 AargauRegierung will Finanzierung später regeln
Eine Interpellation im Grossen Rat stellte dem Regierungsrat die Frage, wie er rechtfertige, dass Gemeinden für Transportkosten aufkommen sollen, wenn die regionale Organisation der «Förderklassen plus» eine Folge eines ...
Regierung will Finanzierung später regeln
Eine Interpellation im Grossen Rat stellte dem Regierungsrat die Frage, wie er rechtfertige, dass Gemeinden für Transportkosten aufkommen sollen, wenn die regionale Organisation der «Förderklassen plus» eine Folge eines kantonalen Angebots und nicht eines kommunalen Entscheids ist. Der Regierungsrat nimmt auf diese Frage, welche Grossrätin Carole Binder-Meury (SP, Magden), zusammen mit weiteren Grossräten eingereicht hatte, wie folgt Stellung: «Im Bereich der Sonderschulung übernehmen Sonderkindergärten und Sonderschulen die notwendigen Transportkosten und organisieren den Transport für Schülerinnen und Schüler, die den Sonderkindergarten oder die Sonderschule nicht selbstständig zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Im Bereich der Regelschule hingegen sind die Gemeinden die Träger der Volksschule. Daher sind sie auch verpflichtet, für zumutbare Schulwege zu sorgen und allfällige, damit einhergehende Kosten zu tragen.
Der Regierungsrat setzt neben dem moderaten Ausbau der Sonderschulplätze auf das Pilotvorhaben «Umsetzung von Förderklassen plus» (alle Kinder auf demselben Schulareal). Die Nachfrage nach «Förderklassen plus» hat den Regierungsrat in seiner Absicht bestätigt. So wurde das Ziel von 15 Förderklassen plus ab Schuljahr 2026/27 mehr als übertroffen (21 Förderklassen plus). Ein weiterer Ausbau ist in den nächsten zwei Jahren geplant. Insgesamt rechnet der Regierungsrat mit 50 Förderklassen plus verteilt über den ganzen Kanton.
Die aktuellen Rechtsgrundlagen und somit auch die Rahmenvorgaben im Pilotvorhaben sind noch nicht optimal auf eine langfristige Verankerung von Förderklassen plus im Regelschulsystem ausgerichtet. Insbesondere die unterschiedlichen Finanzierungslogiken zeigen Zielkonflikte auf. Dem Regierungsrat war es mit Projektbeginn im Jahr 2025 ein dringliches Anliegen, schnellstmöglich der aktuell hohen Belastungssituation an vielen Regelschulen zu begegnen, ein geeignetes Beschulungssetting für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen sowie den Erkenntnisgewinn aus der Praxis zu ermöglichen. Bis 2028 werden Anpassungen an der Finanzierung und Ressourcierung von Sonderschulleistungen zur Vermeidung unerwünschter Anreize erarbeitet. Es ist geplant, diese Anpassungen mittels eines Berichts im ersten Halbjahr 2029 dem Grossen Rat zur Diskussion zu unterbreiten. Dabei stehen eine bessere Abstimmung und allenfalls eine Zusammenführung der beiden Systeme Regelschule und Sonderschule im Fokus.»
(nfz)
