Zwei Interpellationen von Grossrat Alfons P. Kaufmann
Der Kanton Aargau soll Arbeitgeber bei der Anstellung von anerkannten Flüchtlingen unterstützen. Der Wallbacher Mitte-Grossrat Alfons P. Kaufmann hat dazu zwei Vorstösse eingereicht.
Valentin Zumsteg
Die Zahlen sind ...
Zwei Interpellationen von Grossrat Alfons P. Kaufmann
Der Kanton Aargau soll Arbeitgeber bei der Anstellung von anerkannten Flüchtlingen unterstützen. Der Wallbacher Mitte-Grossrat Alfons P. Kaufmann hat dazu zwei Vorstösse eingereicht.
Valentin Zumsteg
Die Zahlen sind eindrücklich: Im Kanton Aargau lebten per 1. August insgesamt 10 035 Personen aus dem Asylbereich. Die regulären Familien- und Männerunterkünfte sind fast voll ausgelastet (zu 89 respektive 94 Prozent belegt). Der Kantonale Sozialdienst betreibt zurzeit insgesamt 79 Asylunterkünfte; die acht unterirdischen Notunterkünfte mit total 1140 Plätzen sind aktuell zu rund 55 Prozent ausgelastet.
Wichtiger Beitrag zur Integration
Der Wallbacher Mitte-Grossrat sieht darin Potenzial: «Der Kanton Aargau ist darauf angewiesen, dass erwerbsfähige Personen rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Gleichzeitig verfügen viele Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen über das entsprechende Potenzial für eine Erwerbstätigkeit, benötigen jedoch bei der Anstellung durch Arbeitgebende mitunter zusätzliche Unterstützung.» Dies schreibt der Politiker in einer Interpellation, die er vergangene Woche im Kantonsparlament in Aarau eingereicht hat.
Für Kaufmann ist klar: Arbeitgebende leisten mit der Einarbeitung und Beschäftigung dieser Personen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Integration. «Damit diese Bereitschaft nicht an administrativen Hürden, unklaren Zuständigkeiten, mangelnder Information oder unzureichender Entschädigung scheitert, braucht es transparente und praxistaugliche Rahmenbedingungen.»
«Eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe»
Die Integration in den Arbeitsmarkt sieht er als einen zentralen Faktor für Eigenständigkeit, soziale Integration und die Entlastung öffentlicher Systeme. «Arbeitgebende, die Personen mit Fluchthintergrund anstellen, übernehmen dabei eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen verfügen oft nicht über die nötigen Ressourcen, um Bewilligungsverfahren, Fördergesuche oder Einarbeitungsfragen eigenständig zu bewältigen», betont Kaufmann, der selbst ein Maler- und Gipsergeschäft führt. Es sei deshalb von Interesse zu erfahren, wie der Kanton Aargau die Arbeitgebenden heute konkret unterstützt, wie bekannt und praxistauglich die bestehenden Instrumente sind und wo allenfalls Verbesserungsbedarf besteht. Entsprechende Fragen stellt er in seinem Vorstoss.
Gleichzeitig hat er zum selben Thema eine zweite Interpellation verfasst. Darin hält er fest: «Der Kanton Aargau investiert erhebliche Mittel in Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration und weitere Integrationsangebote. Um die Wirkung dieser Massnahmen beurteilen zu können, braucht es eine transparente Datengrundlage. Dabei interessieren nicht nur die eingesetzten Mittel, sondern insbesondere die erreichten Resultate in den Bereichen Sprache, Bildung, Arbeitsmarktintegration und Sozialhilfe.» Zu diesen Punkten verlangt der Fricktaler Grossrat Antworten vom Regierungsrat.