Finanzielle Unterschiede bei Gemeinden ausgleichen
15.01.2026 AargauAndy Steinacher, Grossrat SVP, Schupfart, berichtet aus dem Grossen Rat
An der Grossratssitzung vom 13. Januar war ich mehrfach gefordert. Als Kommissionspräsident Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) durfte ich als Referent aus der Kommissionssitzung berichten und später mehrere ...
Andy Steinacher, Grossrat SVP, Schupfart, berichtet aus dem Grossen Rat
An der Grossratssitzung vom 13. Januar war ich mehrfach gefordert. Als Kommissionspräsident Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) durfte ich als Referent aus der Kommissionssitzung berichten und später mehrere Voten am Rednerpult halten. Pünktlich um 10 Uhr eröffnete Grossratspräsident Urs Plüss die Sitzung. Als erstes Geschäft stellte Harry Lütolf mit einem Vorstoss die Frage: Hat das Aargauer Migrationsamt das Gesetz in einem Fall eines Ausländers nicht konsequent angewandt? Die Geschäftsprüfungskommission soll innerhalb von 6 Monaten Bericht erstatten. Dieser Vorstoss wurde mit 99 Ja zu 35 Nein überwiesen. Jetzt war es für mich Zeit, vorne Platz zu nehmen und Bericht zu erstatten.
Der Kanton Aargau wächst im schweizerischen Vergleich bevölkerungsmässig überdurchschnittlich, während die Wirtschaftsleistung ein sehr unterdurchschnittliches Wachstum verzeichnet. Das Ressourcenpotential des Aargaus nimmt laufend ab. Der Bedarf an Finanzausgleich steigt. Darum will der Regierungsrat mit einem Verpflichtungskredit von 8,5 Millionen Franken der Wirtschaftsförderung Greater Zurich Area beitreten. Auch soll zusätzliche Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen (Zusammenarbeit von mehreren Gemeinden) für 4,5 Millionen Franken eingeführt werden. Nach meinem Referat waren die Fraktionen gefragt. Klar, dass sich nicht alle einig waren, zum Teil auch kritisch. Man muss dazu bemerken, dass der Grosse Rat dieses Geschäft am 17. Juni 2025 als überladen und zu teuer zurückgewiesen hatte und eine neue Vorlage mit einer Gesamtauslegeordnung im Bereich Standortförderung verlangte. Die von mir präsidierte VWA-Kommission stellte den Antrag, den beantragten Kredit zu kürzen, Greater Zurich Area von 8,5 auf 5,5 Millionen Franken, sowie die Kürzung der ersten Laufzeit von 6 auf 4 Jahre. Das Geschäft Wirtschaftsförderung inklusiv Kürzungen wurde grossmehrheitlich überwiesen.
Beim nächsten Traktandum ging es um die Gesetzesänderung über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden. Das Einzige, was ein solches Gesetz bewirken sollte, ist die Steuerschere zwischen reichen und finanzschwachen Gemeinden zu verkleinern. Doch diese beantragte Gesetzesänderung bewirkt genau das Gegenteil. Darum musste ich mich, vor allem für die finanzschwachen Gemeinden wehren, bei denen die Steuerlast bis 12 Prozentpunkte zunehmen soll. Ich trat drei Mal an das Rednerpult. Mein Prüfungsantrag, dass bei Gemeinden, bei denen die Steuerlast um mehr als 4 Prozentpunkte zunimmt, eine Lösung gefunden werden muss, wurde angenommen. Die Gesetzesänderung wurde in der 1. Lesung überwiesen. Die Bildungsinitiative fordert kleinere Klassen, mehr Ressourcen für Schulleitungen und Schulverwaltungen, zusätzliche Ausbildungsplätze für Lehrpersonen und Quereinsteigende. «Die Bildungsinitiative ist ein Wolf im Schafspelz», sagte Regierungsrätin Martina Bircher. Sie warnte vor höheren Kosten von 50 bis 100 Millionen Franken. Die Initiative wurde für gültig erklärt. Mit 88 zu 46 Stimmen jedoch zur Ablehnung empfohlen.
KOMMENTAR
Ein fairer Ausgleich
Beim Finanzausgleich unter den Gemeinden darf keine Neid-Kultur entstehen. Die reichen Gemeinden können die Steuern senken und werden dadurch noch attraktiver. Auf der anderen Seite gibt es ärmere Gemeinden. Diese erhalten Geld aus dem Finanzausgleich, um die strukturell bedingten Unterschiede auszugleichen. Gerade die jetzt laufenden Überarbeitungen der Bau- und Nutzungsordnungen bestrafen strukturschwache Gemeinden noch mehr. Dabei werden die strukturschwachen Gemeinden praktisch «unter Schutz gestellt». Denn der Kanton will kein neues Gewerbe in diesen Gemeinden, es soll sich in den Entwicklungszentren ansiedeln. Somit gehen diesen Gemeinden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren. Einerseits müssen diese kleinen Gemeinden oft einen grossen Dorfbann unterhalten, im Vergleich zur kleinen Einwohnerzahl, die Kosten «tragen». Diese Landgemeinden verfügen über viele ISOSgeschützte Bauten, welche hohe Sanierungskosten mit sich bringen. Diese strukturschwachen Gemeinden» dienen gemäss Richtplan als Naherholungsgebiete der Agglomerationen. Auch Naherholungsbiete, die den Spaziergängern und Velofahrern dienen, sind finanziell zu unterhalten. Daher ist es nicht mehr als fair, wenn die reicheren Gemeinden diese strukturellen Nachteile von ländlicheren Gemeinden durch eine finanzielle Zahlung ausgleichen.

