Am Morgen des 18. August 2024 hörten Bewohner eines Mehrfamilienhauses laute Geräusche im Treppenhaus. Ein Nachbar, der später Opfer der Tat wurde, wollte zu diesem Zeitpunkt mit seiner Familie das Haus verlassen. Er beschloss, an der Wohnungstüre des Beschuldigten zu ...
Am Morgen des 18. August 2024 hörten Bewohner eines Mehrfamilienhauses laute Geräusche im Treppenhaus. Ein Nachbar, der später Opfer der Tat wurde, wollte zu diesem Zeitpunkt mit seiner Familie das Haus verlassen. Er beschloss, an der Wohnungstüre des Beschuldigten zu klingeln, um ihn auf die Lärmbelästigung anzusprechen. Als der Beschuldigte nach einiger Zeit die Tür öffnete, schoss er unvermittelt mit einer Pistole auf den Nachbarn. Kurz darauf richtete der Beschuldigte die Pistole auch auf dessen Ehefrau, die ihrem Mann zu Hilfe eilen wollte. Anschliessend schoss er in seinem psychischen Ausnahmezustand auf die damals siebenjährige Tochter des Ehepaares, die ebenfalls herbeigerannt war. Das Mädchen erlitt dabei lediglich durch Zufall keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Die ausgerückte Kantonspolizei nahm den Mann noch vor Ort fest. Er befindet sich seither in behördlicher Obhut und derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der Beschuldigte hat die Taten eingeräumt. Gestützt auf ein forensischpsychiatrisches Gutachten leidet der Beschuldigte an schwerer paranoider Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft geht daher von Schuldunfähigkeit aus. Aufgrund dessen sieht das Gesetz keine Strafe vor. Zum Schutz der Öffentlichkeit beantragt die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme, die auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet ist.
(nfz)