Feuerwerksverbot am 1. August?
23.07.2026 FricktalDarf am 1. August im Fricktal Feuerwerk abgebrannt werden? Diese Frage beschäftigt zehn Tage vor der Bundesfeier immer mehr Leute. Noch liegt der Entscheid bei den Gemeinden.
Simone Rufli
Auch wenn die ganz grosse Hitze in den vergangenen Tagen nachgelassen hat und ab und zu ein ...
Darf am 1. August im Fricktal Feuerwerk abgebrannt werden? Diese Frage beschäftigt zehn Tage vor der Bundesfeier immer mehr Leute. Noch liegt der Entscheid bei den Gemeinden.
Simone Rufli
Auch wenn die ganz grosse Hitze in den vergangenen Tagen nachgelassen hat und ab und zu ein lokaler Regenguss niedergegangen ist, an der allgemeinen Trockenheit hat sich nichts geändert. Entsprechend gross ist im ganzen Kanton die Gefahr von Bränden, wie sie zuletzt auch im Fricktal auf Feldern in Mumpf, Hornussen und Wil ausgebrochen sind. Nicht weniger gefährlich ist die Situation im Wald, auch dort ist die Trockenheit ein grosses Problem (die NFZ berichtete).
Seit dem 24. Juni gilt im ganzen Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5. Das heisst, es besteht grosse Waldbrandgefahr, was ein Feuerund Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe zur Folge hat. Das Verbot wird erst «nach ausreichenden Niederschlägen» wieder aufgehoben. Von der Regelung nicht betroffen ist bislang das Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb der Wald-Zone. Der Entscheid, ob Feuerwerk erlaubt ist oder nicht, liegt – Stand gestern Mittwoch – bei den Gemeinden. Aktuell sind private Feuerwerke ausserhalb der Verbotszone grundsätzlich erlaubt, es sei denn, die Gemeinde erlässt ein Feuerwerksverbot.
Ein solches Verbot erlassen hat, mit Wirkung ab heute Donnerstag, 12 Uhr, die Gemeinde Wittnau, die aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Quellwasser derzeit besonders vom Wassermangel betroffen ist. Ein Feuerwerksverbot gilt neu auch in Zuzgen und Möhlin auf dem ganzen Gemeindegebiet.
Forderungen werden laut
Dass der Kanton den Gemeinden den Entscheid nicht durch ein generelles Verbot abnimmt, stösst da und dort auf Kritik. Feuerwehrleute haben sich in verschiedenen Medien schon kritisch geäussert und auch in der Politik werden Stimmen laut, die ein generelles Verbot fordern.
Die SP Aargau etwa forderte am Dienstag den Regierungsrat auf, ein kantonales Feuerwerksverbot am 1. August zu erlassen. Die anhaltende Trockenheit erhöhe das Risiko von Bränden erheblich, schreibt sie in einer Medienmitteilung. «Der Schutz von Bevölkerung, Tieren und Natur muss oberste Priorität haben. Bereits ein einzelner Funke kann unter den aktuellen Bedingungen einen Flur- oder Waldbrand auslösen und grosse Schäden verursachen.» Ein Feuerwerksverbot sei deshalb eine verhältnismässige und verantwortungsvolle Massnahme, Menschen, Tiere und die Natur vor vermeidbaren Schäden zu schützen, so die SP Aargau.
Kanton beurteilt laufend
Von der Medienstelle des Kantonalen Führungsstabs heisst es auf Anfrage: «Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und der Abteilung Wald im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beurteilen die Lage betreffend Feuer- und Feuerwerksverbot laufend. Aktuell gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5. Wir werden kommunizieren, sobald es Änderungen zur aktuellen Situation gibt.»
Der Kanton Solothurn hat das Abbrennen von Feuerwerk bereits am 3. Juli auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, im Kanton Basel-Landschaft hat der Kantonale Führungsstab das Verbot per 17. Juli 2026 ausgesprochen.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage und die Allgemeinverfügung sowie ein Merkblatt finden Sie unter: www.ag.ch/waldbrandgefahr

