Feuerverbot im Wald und am Waldrand

  24.06.2026 Brennpunkt

Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr". Damit gilt ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand.
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per 24. Juni um 18 Uhr auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.  Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte
Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
 


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