Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist dem Kanton ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder aufgetreten. In einigen Verfügungen ist beispielsweise zusätzlich ...
Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist dem Kanton ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder aufgetreten. In einigen Verfügungen ist beispielsweise zusätzlich zum Namen des Eigentümers irrtümlicherweise der Name des geschiedenen Ehepartners oder der geschiedenen Ehepartnerin aufgeführt. Wie es in der Mitteilung heisst, bedaure das kantonale Steueramt die entstandenen Unannehmlichkeiten. Es sei bestrebt, die technische Verknüpfung der Adress- und Eigentümerdaten so schnell wie möglich zu berichtigen. Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte – sowohl der Eigenmietwert als auch der Vermögenssteuerwert – seien von diesem technischen Fehler nicht betroffen und entsprechen der neuen Schätzung der Liegenschaft. Die neue Schätzung wurde nötig, da die letzte umfassende Schätzung von 1998 stammt und die Immobilienpreise seither stark gestiegen sind. Auch der Eigenmietwert wurde angepasst. Er ist seit dem 1. Januar 2025 auf 62 Prozent der Marktmiete festgelegt. Warum angepasst? Der Kanton Aargau musste infolge eines Verwaltungsgerichtsurteils vom 16. September 2020 die Eigenmietwertbesteuerung anpassen. Gleichzeitig bestand Handlungsbedarf bei den Vermögenssteuerwerten, da diese auf einer veralteten Wertbasis von 1998 beruhten und nicht mehr den aktuellen Verkehrswerten entsprachen. (nfz)