Frage: Kürzlich habe ich beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert und einen Blechschaden verursacht. Weil ich es eilig hatte, habe ich meine Visitenkarte samt Handynummer unter den Scheibenwischer geklemmt und bin weitergefahren. Ein Freund behauptete später, ich ...
Frage: Kürzlich habe ich beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert und einen Blechschaden verursacht. Weil ich es eilig hatte, habe ich meine Visitenkarte samt Handynummer unter den Scheibenwischer geklemmt und bin weitergefahren. Ein Freund behauptete später, ich hätte damit Fahrerflucht begangen. Hat er recht?
Antwort: Ja, Ihr Freund liegt richtig. Im Strassenverkehrsgesetz ist klar geregelt, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat. Wer einen Schaden verursacht, muss den Geschädigten sofort informieren und Personalien angeben. Das geschieht am besten persönlich oder telefonisch und so rasch wie möglich. Ist der Geschädigte nicht auffindbar – etwa nachts oder auf einem einsamen Parkplatz – reicht es nicht, einfach einen Zettel oder eine Visitenkarte zu hinterlassen. In diesem Fall ist zwingend die Polizei zu benachrichtigen. Warum? Es ist keineswegs sicher, dass und wann der Geschädigte Ihre Karte findet. Vielleicht wird sie vom Wind verweht oder von jemand anderem entfernt. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine sofortige und verlässliche Information des Geschädigten. Wer stattdessen den Unfallort verlässt, macht sich strafbar – das zählt als pflichtwidriges Verhalten und kann als Fahrerflucht geahndet werden. Sie müssen daher mit einer Anzeige und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Noch härtere Regeln gelten, wenn Menschen verletzt wurden: In diesem Fall dürfen Sie die Unfallstelle auf keinen Fall verlassen und müssen immer die Polizei verständigen – auch wenn ein Verletzter erklärt, das sei nicht nötig. Erst wenn die Polizei die Freigabe erteilt, dürfen Sie weiterfahren. Nur bei Bagatellverletzungen (beispielsweise kleine Schürfungen oder Prellungen) und im Einverständnis aller Beteiligten kann ausnahmsweise auf die Polizei verzichtet werden.
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