«Es geht nicht, dass den Gemeinden Steuererhöhungen drohen»
23.06.2026 BrennpunktVorstoss von Christoph Riner zur Statusumwandlung: Mit dem Erreichen der Fünfjahresgrenze ab nächstem Jahr wird allein im Aargau bei über 3400 Personen der Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt. SVP-Nationalrat Christoph Riner aus Zeihen ist überzeugt, dass es ...
Vorstoss von Christoph Riner zur Statusumwandlung: Mit dem Erreichen der Fünfjahresgrenze ab nächstem Jahr wird allein im Aargau bei über 3400 Personen der Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt. SVP-Nationalrat Christoph Riner aus Zeihen ist überzeugt, dass es Möglichkeiten gibt, die massiv steigenden Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden bereits in Bundesbern zu verhindern.
Susanne Hörth
Als Russland vor viereinhalb Jahren die Ukraine angriff, setzte eine grosse Flüchtlingsbewegung ein. Für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die in die Schweiz kamen, wurde erstmals in der Landesgeschichte der Schutzstatus S aktiviert. Nach Stand heute, wird dieser automatisch nach fünf Jahren in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt. Genau diese bevorstehende Umwandlung bereitet vielen Gemeinden Sorgen, da sie mit einem deutlichen Anstieg der Sozialhilfekosten rechnen (die NFZ berichtete).
Nationalrat Christoph Riner (SVP, Zeihen) verweist auf konkrete Zahlen: «Per 31. März 2026 hielten sich 72 564 Personen mit Schutzstatus S im Land auf. Im Jahr 2027 werden 45 722 dieser Schutzbedürftigen fünf Jahre im Besitz des Schutzstatus S sein und damit die zeitlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung B erfüllen.» Schweizweit werde mit über 300 Millionen Franken Mehrkosten für die Gemeinden gerechnet, im Kanton Aargau mit über 33 Millionen Franken. Auch die Fricktaler Gemeinden seien massiv betroffen. «Steuererhöhungen sind nicht ausgeschlossen», so Riner. Er verweist dabei auf die Gemeindeammänner-Vereinigung des Bezirks Laufenburg sowie auf Aussagen verschiedener Fricktaler Gemeindevertreter, die der Statusumwandlung mit Sorge entgegensehen.
Für Riner ist klar: «Es geht nicht an, dass Gemeinden deswegen Steuererhöhungen drohen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese massiven Kosten in Bundesbern zu verhindern.» Aus diesem Grund hat er einen aktuellen Vorstoss beim Bundesrat eingereicht. Er knüpft dabei an eine Motion der SVP vom März dieses Jahres an, die verlangte, keine Umwandlung des Status S in Aufenthaltsbewilligungen B vorzunehmen und keine Gleichstellung bei der Sozialhilfe mit der Schweizer Bevölkerung zu gewähren.
In seiner Interpellation hält Riner fest: «Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen erhalten Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B nach aktueller Rechtsgrundlage die gleiche Sozialhilfe wie die einheimische Bevölkerung.» Die prognostizierten Mehrkosten von 300 Millionen Franken bis 2029 seien auch auf die tiefe Erwerbsquote der Schutzstatus-S-Inhaberinnen und -Inhaber zurückzuführen. Diese lag per 31. März 2026 im Schnitt bei 36,6 Prozent.
Parlament rechtzeitig einbeziehen
Riner möchte vom Bundesrat zunächst wissen, ob dieser bereit ist, noch vor der Umwandlung des Schutzstatus’ S in Aufenthaltsbewilligungen B eine parlamentarische Abstimmung über den SVP-Vorstoss zu ermöglichen – und damit die Haltung des Parlaments rechtzeitig einzubeziehen.
Darüber hinaus stellt er folgende Fragen: Sollte das Parlament dem Vorstoss erst nach der Umwandlung der 45 722 Personen mit Schutzstatus S zustimmen: Würde der Bundesrat bereits erteilte Aufenthaltsbewilligungen wieder rückgängig machen? Wissen möchte der SVP-Nationalrat zudem, ob der Bundesrat bereit sei, Art. 3 Abs. 1 AsylV2 so anzupassen, dass die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung B bei der Sozialhilfe aufgehoben wird – um so Kantone und Gemeinden vor zusätzlichen Belastungen in Millionenhöhe zu schützen.
Ab 2027 ist mit deutlich höheren Sozialhilfekosten zu rechnen, was laut Riner die ohnehin tiefe Erwerbsquote weiter schwächen könnte. Deshalb fragt er: «Mit welchen konkreten Massnahmen will der Bundesrat die Arbeitsintegration von Schutzbedürftigen stärken? Ist er bereit, dafür strengere Anforderungen zu formulieren?» Falls nicht, möchte er wissen, aus welchen Gründen darauf verzichtet werden soll.
Am Freitag dürfte Bundesrat Beat Jans im Sinne von Christoph Riner gesprochen haben. Da es keine kurz- oder mittelfristigen Aussichten auf einen dauerhaften Waffenstillstand in der Ukraine gibt, soll der Schutzstatus S ab März 2027 weitergeführt werden. Der Bundesrat hat deshalb am 19. Juni die Konsultation zum Konzept «Zukunft Status S» mit den Kantonen, Kommunalverbänden, Sozialpartnern sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren eröffnet.

