Erneuter Widerstand gegen umstrittenes Bauprojekt

  30.06.2024 Rheinfelden

Mehrfamilienhaus am Gottesackerweg

Es war zu erwarten: Gegen ein geplantes Mehrfamilienhaus am Gottesackerweg in Rheinfelden sind mehrere Einwendungen eingereicht worden.

Valentin Zumsteg

Das Projekt ist und bleibt umstritten: Die Fricker Tierstein AG möchte am Rheinfelder Gottesackerweg, dort wo sich heute ein Parkplatz befindet, ein Mehrfamilienhaus mit elf Mietwohnungen und einer zweistöckigen Tiefgarage mit 27 Parkplätzen erstellen (die NFZ berichtete). Das gleiche Bauprojekt wollte 2019 schon die Swiss Life dort realisieren. Damals gab es Widerstand aus der Nachbarschaft und auch der Heimatschutz hatte Einwände. Kritisiert wurde unter anderem, dass das geplante Gebäude alle umliegenden Liegenschaften deutlich überragt hätte. Sorgen bereitete ebenso der zusätzliche Verkehr auf dem schmalen Gottesackerweg, der in einer Begegnungszone liegt und ein wichtiger Schulweg ist. Nach einigen kleineren Anpassungen erhielt die Swiss Life im Frühjahr 2021 trotzdem die Baubewilligung. Das Projekt hätte also realisiert werden können. Doch die Baumaschinen fuhren nicht auf; überraschenderweise verzichtete die Anlagestiftung der Swiss Life auf den Bau. Aus wirtschaftlichen Gründen, wie es damals hiess.

«Fünf Einwendungen eingegangen»
Im vergangenen Herbst verkaufte Swiss Life das Grundstück mitsamt dem Bauprojekt an die Tierstein AG. Weil nach zwei Jahren jedoch die Baubewilligung abgelaufen war, musste diese ein neues Baugesuch einreichen. Das ist im Frühjahr 2024 geschehen. Am ursprünglichen Bauprojekt hat sich nichts Wesentliches geändert, Umfang und Grösse des Gebäudes sind gleich.

Die Auf lagefrist ist nun am vergangenen Montag abgelaufen. Wie zu erwarten war, gibt es auch gegen dieses Projekt Einsprachen. «Bis heute sind fünf Einwendungen eingegangen. Allerdings können im Laufe dieser Woche weitere Einwendungen eintreffen», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage der NFZ. «Über Absender und Inhalte dieser Einwendungen können wir derzeit keine Auskunft erteilen», ergänzt er. Klar ist jedoch, dass die Einsprachen aus der Nachbarschaft stammen.

Das Stadtbauamt führt nun den Schriftenwechsel unter den Parteien durch und macht bei Bedarf eine Einspracheverhandlung, wie Erdin schildert: «Das Baugesuch und die Eingaben werden sorgfältig geprüft, ehe der Stadtrat über das Baugesuch und über die Einwendungen entscheiden wird.»


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