Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft, um die bisherigen Begriffe «Landammann», «Landstatthalter» und «Gemeindeammann» durch zeitgemässe und geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu ersetzen. Künftig soll Frau Gemeindeammann als ...
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft, um die bisherigen Begriffe «Landammann», «Landstatthalter» und «Gemeindeammann» durch zeitgemässe und geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu ersetzen. Künftig soll Frau Gemeindeammann als Gemeindepräsidentin betitelt werden.
Den Anstoss dazu lieferte eine überparteiliche Motion, die eine Änderung der Kantonsverfassung fordert. Der Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft an den Grossen Rat vor, die Bezeichnung «Gemeindeammann» in «Gemeindepräsidium» zu ändern. Gleichzeitig soll auch die Bezeichnung «Landammann» und «Landstatthalter» durch «Regierungspräsidium» ersetzt werden. Da diese Anpassungen eine Teilrevision der Kantonsverfassung erfordern, wird auch eine Volksabstimmung notwendig werden. Die Inkraftsetzung würde frühstens auf Frühling 2027 erfolgen. (nfz)