Einigung im Staatshaftungsfall

  04.08.2026 Aargau

Tobias B. wurde am 24. November 2011 vom Jugendgericht Lenzburg des Mordes, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestraft. Gleichzeitig ordnete das Jugendgericht eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt an. Diese ...


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