«Eine wichtige Tatsache wurde verschwiegen»
16.09.2023 MettauertalUmbau Bushaltestellen: ein Wiler kritisiert das Vorgehen
Die Bushaltestelle Mitteldorf in Wil, einem Ortsteil der Gemeinde Mettauertal, soll behindertengerecht saniert werden. Einer der betroffenen Anstösser wehrt sich und zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichtes nun weiter ans ...
Umbau Bushaltestellen: ein Wiler kritisiert das Vorgehen
Die Bushaltestelle Mitteldorf in Wil, einem Ortsteil der Gemeinde Mettauertal, soll behindertengerecht saniert werden. Einer der betroffenen Anstösser wehrt sich und zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichtes nun weiter ans Bundesgericht.
Bernadette Zaniolo
Der behindertengerechte Umbau der Bushaltestellen Mitteldorf hat im Mettauertaler Ortsteil Wil erste Priorität. Jene in Fahrtrichtung Hottw il beschäftigt A nstösser Daniel Knecht schon länger. 2011 hat er die Liegenschaft erworben, der Grossteil des betroffenen Landstücks, erwarb er aber erst 2018 von der Milchgenossenschaft Wil, da er das Vorverkaufsrecht hatte. «Von einer Versetzung der Haltestelle war damals nicht die Rede und die Gemeinde gab schriftlich zu Protokoll, dass die Haltestelle beim Gebäude 145 (Milchhüsli) sei.» Damit die Haltestelle behindertengerecht umgebaut werden kann, fordert der Kanton nun von ihm Land ein. Notfalls durch Enteignung. Wie Knecht gegenüber der NFZ sagt, ist er nicht gegen Massnahmen zugunsten von behinderten Menschen oder den öffentlichen Verkehr selbst. Der Leiter Sicherheit in einem Aargauer Gesundheitsunternehmen nutzt den ÖV selbst oft. Dem 45-Jährigen geht es um das Vorgehen und die Sicherheit generell. Er stellt in den Raum: «Was nützt es, wenn körperlich beeinträchtige Menschen nur sicher ausund einsteigen können, aber es nicht interessiert, wie diese dann von dort sicher weiterkommen?» Fakt sei, dass in Fahrtrichtung Hottwil kein Gehweg vorhanden ist. «Im Grundbuch ist für meine Parzelle kein Fuss- oder Wegerecht eingetragen», hält Knecht im Gespräch mit der NFZ fest. Somit müssen also die ÖV-Nutzer für das Weitergehen die Strasse zum gegenüberliegenden Gehweg queren.
«Mir wird einfach Land weggenommen»
«Aber genau dieser Gehweg ist nicht sicher, weil er viel zu schmal ist», betont Knecht. Deshalb findet er: «Es macht mehr Sinn, die 100 000 Franken in einen sicheren und genug breiten Gehweg zu investieren, als in den behindertengerechten Umbau der Haltestelle, Fahrtrichtung Hottwil.» Der Bus wende sowieso in Hottwil und so könnten die ÖV-Nutzer dann auf der gegenüberliegenden Seite, beim ehemaligen Gemeindehaus und der Schule, aussteigen.
Daniel Knecht macht jedoch auch deutlich, was der behindertengerechte Umbau der Bushaltestelle für ihn persönlich bedeutet. «Mir wird einfach Land weggenommen, mit dem Argument, dass das öffentliche Interesse überwiege. Das stimmt in diesem Fall wohl nicht.» Er stört sich daran, dass wie beispielsweise für den Bushaltestelle-Umbau im Mettauertaler Ortsteil Oberhofen, keine öffentliche Information stattgefunden hat. «Dass dies ausgerechnet auf meinem Land umgesetzt werden soll, ist für mich Willkür der Behörden.» Obwohl eine Anhörung stattgefunden hat, sei man nicht auf seine Argumente eingegangen. Heute befindet sich die Haltestelle neben Knechts Land, beim ehemaligen «Milchhüsli».
Wird die Bushaltestelle wie geplant umgebaut, verliert Daniel Knecht rund 28 Quadratmeter seines Grundstücks. Das bedeutet unter anderem eine Verschmälerung der Einfahrt zum Hausplatz. Zudem würde der Kanton auch Eigentümer über Teile seines Hausdachs. Daniel Knecht hat rechtliche Schritte gegen das Bauvorhaben – das Baugesuch mit Erhöhung der Haltekante lag 2021 öffentlich auf – unternommen. Zuletzt entschied das Verwaltungsgericht. Dieses weisst das Gesuch von Knecht, das Projekt nicht zu bewilligen, ab.
Grundstück wird abgewertet
Im Urteil hält das Verwaltungsgericht unter anderem fest, dass der Gehweg in Wil überall mindestens ein Meter breit sei. «Das stimmt nicht!», betont Knecht gegenüber der NFZ. «Es wird eine wichtige, Tatsache verschwiegen», so Knecht weiter. Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass die Gehwegverhältnisse im Ort schmal sind. Knecht hatte, wie er sagt, entsprechendes Foto- und Videomaterial dem Verwaltungsgericht zugestellt. «Die Erhebung der Daten sind mangelhaft und entsprechen teils nicht den Tatsachen», rügt Daniel Knecht. Deshalb hat er sich diese Woche entschieden, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Dies, obwohl er gemäss seiner Aussage bisher schon nahezu 20 000 Franken an Verfahrenskosten investiert hat. «Durch den Eingriff auf meinen Grund und Boden verliert das Grundstück an Wert. Insbesondere dadurch, dass die Kantonsgrenze direkt an mein Haus grenzt und somit die Ausnützungsziffer verkleinert wird. Dass dann neu ein Teil des Daches über die Kantonsstrasse ragt, macht es noch komplizierter.»