«Ein klarer Planungsfehler von Kanton und Gemeinde»
18.10.2024 BrennpunktSie steht schon fast wie ein Mahnmal in der Landschaft. Die Rede ist von der grossen Baugrube in Mettau. Seit dem Baustopp sind fast eineinhalb Jahre vergangen. Laut dem Bauherrn besteht nun die Gefahr, dass die Baugrube einstürzen könnte. Er hofft deshalb auf einen baldigen Entscheid ...
Sie steht schon fast wie ein Mahnmal in der Landschaft. Die Rede ist von der grossen Baugrube in Mettau. Seit dem Baustopp sind fast eineinhalb Jahre vergangen. Laut dem Bauherrn besteht nun die Gefahr, dass die Baugrube einstürzen könnte. Er hofft deshalb auf einen baldigen Entscheid des Regierungsrates.
Bernadette Zaniolo
Die Nachricht über den Baustopp eines Terrassenhauses im Räbächerli in Mettau sorgte weit über die Region hinaus für Aufsehen. Für die Naturschutzverbände BirdLife und Pro Natura ist klar: «Es handelt sich um einen klaren Planungsfehler von Kanton und Gemeinde. Dass die Grundeigentümer die Leidtragenden sind, ist unbefriedigend, vermag aber nicht das Bundesrecht und das hohe öffentliche Interesse am Schutz der wenigen überhaupt noch vorhandenen Trockenwiesenf lächen mit hoher Qualität auszuhebeln. Ob und wieweit aufgrund des Planungsfehlers eine Entschädigungspf licht des Gemeinwesens besteht und wer für die Wiederherstellung der Trockenwiesen aufzukommen hat, wird erst später zu diskutieren sein», halten die Naturschutzverbände in einer am 30. September 2024 erfolgten Stellungnahme an den Regierungsrat fest.
Baugrube droht einzustürzen
Wie Bauherr Lorenz Stocker gegenüber der NFZ sagt, bestehe Handlungsbedarf. Denn: «Es besteht die Gefahr, dass die Baugrube einstürzen könnte.» Damit bezieht er sich auf Aussagen von Ingenieuren, denn solche Hangsicherungen seien nur für rund zwei Jahre gemacht. Zugleich fügt er an: «Wer haftet dann?» Stocker weiss um die «Streitwilligkeit» von Naturschutzverbänden. Deshalb hofft er nicht nur auf einen baldigen Entscheid des Regierungsrates, sondern auch, dass alle Parteien mit diesem leben können. Dies nach der Devise: «gemeinsam eine gute Lösung finden.» Ansonsten könnte sich der Rechtsstreit um Jahre und bis zum Bundesgericht hinauszögern. Der finanzielle Schaden sei eh schon massiv.
Wunsch nach Klarheit
Aber nicht nur die Bauherrschaft Stocker/Selvarajah und die Käufer der Eigentumswohnungen (vier der fünf Wohnungen sind bereits verkauft) möchten endlich Klarheit. Denn wie der Gemeindepräsident von Mettauertal, Christian Kramer, festhält, sei das eine der Baustopp und das andere die vom Bund überlagerte TWW-Zone, die in die bestehende Bauzone hineinragt. Damit tangiert der aktuelle Rechtsstreit weitere Parzellenbesitzer, auch solche, die dort schon vor mehreren Jahren gebaut haben. Den Vorwurf, dass die Gemeinde Schuld an der Misere sei, lässt der Gemeindepräsident nicht auf sich sitzen. Er hält fest: «2014 erfolgte die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung BNO. Diese wurde vom Kanton abgesegnet, obwohl die vom Bund überlagerte TWW-Zone bereits 2010 erfolgt sei.» Darüber seien die Gemeinde und die betroffenen Grundeigentümer jedoch erst im letzten Sommer informiert worden. Deshalb besteht auch die Besorgnis, was künftig an und um bestehende Bauten, die von der TWW überlagerten Zone tangiert sind, noch gemacht werden darf und wer den Schaden für eine allfällige Abwertung der Parzelle und Liegenschaft trägt.
Die Vorgeschichte
Am 1. Juni 2023 verfügte die Gemeinde Mettauertal, nach Aufforderung des Kantons, einen Baustopp für das Projekt der Bauherrschaft Lorenz Stocker und Praveena Selvarajah. Brisant: Der Gemeinderat hatte bereits im Oktober 2022 grünes Licht beziehungsweise die Baubewilligung erteilt. Auf der Parzelle im Räbächerli, im Ortsteil Mettau, waren fünf Eigentumswohnungen geplant. Ende 2022 fuhren die Bagger auf und zur Hangsicherung wurde eine Nagelwand errichtet.
Wie das kantonale Baudepartment jedoch in seiner Abweisung des Baugesuchs festhielt, sei nach Beginn der Aushubarbeiten festgestellt worden, «dass die Baugrube erheblich in die Landwirtschaftszone hineinragt». Und dort befindet sich eine Trockenwiese, die im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden (TWW) von nationaler Bedeutung aufgelistet ist (die NFZ berichtete). (bz)