Liebe Stimmbürger, als Auslandschweizer war ich 23 Jahre für eine Schweizer Firma ab und an im 4-Jahrestakt im Ausland. Nach einer längeren Pause in der Schweiz kaufte ich ein Haus. Bei meinem letzten Aufenthalt für 5 Jahre beschloss ich, das Haus zu vermieten. Ich ...
Liebe Stimmbürger, als Auslandschweizer war ich 23 Jahre für eine Schweizer Firma ab und an im 4-Jahrestakt im Ausland. Nach einer längeren Pause in der Schweiz kaufte ich ein Haus. Bei meinem letzten Aufenthalt für 5 Jahre beschloss ich, das Haus zu vermieten. Ich informierte den Mieter ein Jahr zum Voraus über meine Rückkehr. Dieser unternahm jedoch nichts. Im März 2022 kündigte ich ihm per 1. Juli ordnungsgemäss. Er ging auf die Mieterschlichtung. Meine Frau und ich gingen nach Spanien und warteten dort vier Monate, um in die Schweiz zurückzukehren. Wir nahmen einen Anwalt vom HEV und ich reiste in die Schweiz für eine Mieterschlichtungsverhand- lung, da der Mieter eine 2-jährige Verlängerung bis Oktober 2024 verlangte. Ich musste meine damals kranke Frau gesund pflegen. Bedenken Sie bitte, lieber Leser, dass Sie ohne einen festen Wohnsitz in der Schweiz keine Krankenkasse haben. Dank Frau Sonja Rueff vom HEV Aargau, einer ausgezeichneten Anwältin, konnten wir schlussendlich am 4. Juli 2022 in unser eigenes Haus einziehen. Was möchte ich Ihnen sagen? Es gibt 800 000 Auslandschweizer. Wenn nur geschätzte 0,1 Prozent in die Schweiz zurückkehren und ein Haus besitzen oder erbten, sind das zwei solche Fälle pro Tag. Niemand will einen Mieter hinauswerfen, um das Haus neu zu vermieten, wie das Links/Grüne-Lager stetig behauptet. Aber es muss möglich sein, dass ich ohne Anwaltskosten und Gerichtsverfahren in angemes- sener Zeit auf meinem Land in mein Haus einziehen kann. Deshalb und im Namen aller Auslandschweizer und aller privaten Hauseigentümer bitte ich Sie, der Klärung des Eigenbedarfs am 24. November zuzustimmen. – Danke.
ROBERT GÄCHTER, MAGDEN