Der Grosse Rat hat beschlossen, dass Gemeinden künftig einen dritten bewilligungsfreien Sonntag mit der Beschäftigung von Arbeitnehmenden festlegen dürfen. Voraussetzung ist eine Anmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Neuregelung tritt per 1. September 2025 in ...
Der Grosse Rat hat beschlossen, dass Gemeinden künftig einen dritten bewilligungsfreien Sonntag mit der Beschäftigung von Arbeitnehmenden festlegen dürfen. Voraussetzung ist eine Anmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Neuregelung tritt per 1. September 2025 in Kraft. Der dritte bewilligungsfreie Verkaufssonntag darf nicht auf einen in der Gemeinde geltenden kantonalen Feiertag, den Bundesfeiertag oder einen Adventssonntag fallen. (nfz)