«Die sehen aus wie Sonntagsschüler»
28.04.2026 RheinfeldenWolfsrudel-Fall: Aufwändige Gerichtsverhandlung hat begonnen
Fünf junge Männer müssen sich seit gestern vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Sie sollen zwischen 2022 und 2024 eine Vielzahl von Delikten begangen haben. Unter anderem werden ihnen Sabotage des ...
Wolfsrudel-Fall: Aufwändige Gerichtsverhandlung hat begonnen
Fünf junge Männer müssen sich seit gestern vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Sie sollen zwischen 2022 und 2024 eine Vielzahl von Delikten begangen haben. Unter anderem werden ihnen Sabotage des Glasfaserkabel-Netzes, Erpressungen und Diebstähle zur Last gelegt. Der erste Verhandlungstag lief anders als geplant.
Valentin Zumsteg
Die mit Spannung erwartete Verhandlung gegen fünf junge Männer hat am Montagmorgen begonnen. Wegen der Vielzahl der Beschuldigten und des grossen öffentlichen Interesses tagt das Gericht im Gebäude der Feuerwehr Rheinfelden. Der improvisierte Gerichtssaal war zum Start der Verhandlung gut besetzt, neben den Direktinvolvierten fanden sich zahlreiche Medienvertreter und Zuschauer ein.
Mit Mütze, Sonnenbrille und Mundschutz
Die fünf Angeklagten, die sich in ihrem Chat Wolfsrudel nannten, sind heute 20 und 21 Jahre alt. «Die sehen aus wie Sonntagsschüler», sagte jemand beim Anblick der Beschuldigten. Alle waren adrett gekleidet. Der Hauptangeklagte betrat den Gerichtssaal mit Mütze, Sonnenbrille und Mundschutz.
Der harte Kern des Wolfsrudels bestand aus drei Schweizern aus dem Fricktal. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrere Dutzend Delikte vor, welche sie zwischen Februar 2022 und Mai 2024 begangen haben sollen. Unter anderem geht es um mehrfache Sabotage des Glasfaserkabel-Netzes in Rheinfelden, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, mehrfache teils versuchte Brandstiftung, mehrfache versuchte Erpressung und Störung des Bahnverkehrs. Die Delikte sollen sie in u ntersch ied l ichen Zusam mensetzungen begangen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft beantragt laut Anklageschrift Freiheitsstrafen von zehn, acht und sechs Jahren für die Hauptbeschuldigten. Bei zweien von ihnen verlangt sie zusätzlich «eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme zur Behandlung des Asperger-Syndroms beziehungsweise der Autismus-Spektrum-Störung im Zusammenspiel mit problematischen Charakterfacetten im Rahmen einer Akzentuierung der Persönlichkeitszüge mit dissozialen und narzisstischen Komponenten».
«Massive Verfahrensfehler»
Gestern begann die Verhandlung wie üblich mit Verfahrensfragen und Vorbemerkungen, doch diese dauerten deutlich länger als vom Gericht vorgesehen. Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten referierte rund dreieinhalb Stunden lang. Er sprach von «massiven Verfahrensfehlern und einer eklatanten Verletzung der Grundrechte» seines Mandanten. Der Beschuldigte sei bei Befragungen getäuscht worden. Der Verteidiger bemängelte die Arbeit der Staatsanwältin und der IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau. Sämtliche Beweise, welche von der IT-Forensik sichergestellt worden sind, seien nicht verwertbar. Weiter verlangt er Einsicht in Archivdateien des Handys eines Mitbeschuldigten, diese könnten entlastende Beweise enthalten. Zudem suggerierte er, dass nicht gegen alle Beschuldigten mit der gleichen Motivation ermittelt worden sei. Der Staatsanwältin und den Ermittlern unterstellte er Beweismanipulation. Deswegen hielt er an seinem Ausstands gesuch für die Staatsanwältin fest, welches er bereits vor Obergericht und Bundesgericht gestellt hatte und dort abgelehnt wurde.
«Stimmungsmache»
Die Staatsanwältin sprach in diesem Zusammenhang von einer «Stimmungsmache». Sie beantragte, alle gestern von der Verteidigung gestellten Beweisanträge abzuweisen. Die Sachverhalte seien alle rechtsgenügend erstellt. «Ich möchte in aller Deutlichkeit festhalten, dass keine Dateien gelöscht und keine Beweise manipuliert worden sind», erklärte die Staatsanwältin zu den Vorwürfen.
Nach diesen Vorbemerkungen und den Reaktionen darauf, die den ganzen Morgen und die Mittagszeit in Anspruch genommen hatten, unterbrach Gerichtspräsident Björn Bastian die Verhandlung. Das Gericht musste sich beraten, wie es weitergehen sollte. Am späteren Nachmittag (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) wurde der Entscheid verkündet. Grundsätzlich ist die Verhandlung auf insgesamt acht Tage angelegt.

