Die Notlage im Asylwesen dauert an
14.01.2025 FricktalEs betrifft auch die unterirdische Notunterkunft in Laufenburg
Die regulären Unterbringungskapazitäten sind im Aargau auch zwei Jahre nach Ausrufung der Notlage im Asylwesen überlastet. Der aktuelle Höchststand bei den Asylsuchenden macht es nötig, dass ...
Es betrifft auch die unterirdische Notunterkunft in Laufenburg
Die regulären Unterbringungskapazitäten sind im Aargau auch zwei Jahre nach Ausrufung der Notlage im Asylwesen überlastet. Der aktuelle Höchststand bei den Asylsuchenden macht es nötig, dass zusätzlich zu den oberirdischen die sieben unterirdischen Notunterkünfte weiter betrieben werden müssen.
Susanne Hörth
Der Kanton Aargau befindet sich seit dem 13. Januar 2023 in einer Notlage im Bereich Asyl. Die in diesem Zusammenhang in Kraft gesetzte Verordnung für die Bewältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchender Personen war auf zwei Jahre befristet und läuft jetzt eigentlich ab. Eigentlich. Denn am Montagmorgen informierte der Kanton über die weiterhin angespannte Situation und die damit notwendige Verlängerung der Notlage. Das hat zur Folge, dass auch die sieben unterirdischen kantonalen Unterkünfte – eine davon befindet sich in der Geschützten Operationsstelle (Gops) beim Spital Laufenburg – weiterhin betrieben werden. Aktuell sind diese unterirdischen Unterbringungen mit total 970 Plätzen zu 57 Prozent ausgelastet. «Die freien Plätze stellen im Wesentlichen die kantonalen Reservekapazitäten für einen Anstieg der Zuweisungen dar», heisst es seitens des Kantonalen Sozialdienstes (KSD).
Per 1. Januar 2025 sind im Kanton Aargau 9572 (1. Januar 2024: 9026) Personen aus dem Asylbereich in Gemeinde- und kantonalen Unterkünften untergebracht. Mit gleichem Stichtag leben in der unterirdischen Notunterkunft in Laufenburg 53 Personen. Die Kapazität dieser Unterkunft für geflüchtete Familien beträgt maximal 130 Frauen, Männer und Kinder. Sie kommen vorwiegend aus der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. «Die unterirdische Unterbringung ist – insbesondere für Familien – nicht ideal, aber mangels oberirdischer Unterbringungsplätze nötig und praktikabel», ist man sich beim Kanton bewusst. Bei einem Rückgang der Zuweisungen werde der Kantonale Sozialdienst die Notunterkünfte schrittweise schliessen.
Laut Michel Hassler, Leiter Kommunikation Departement Gesundheit und Soziales, befinden sich in der kantonalen Unterkunft (Containerdorf) im ehemaligen Werkhof A3 in Frick zurzeit 161 Personen aus dem Asylbereich. Sie stammen hauptsächlich aus der Ukraine, der Türkei und aus Aserbaidschan.
Fricktaler Gemeinden erfüllen Aufnahmepflicht
Wie der Kanton sind auch die Aargauer Gemeinden im Bereich Unterbringung von asylsuchenden Menschen stark gefordert. Seit Ende Februar 2024 mussten sechs Gemeinden temporär eine Ersatzabgabe nach kantonalem Recht leisten, weil sie die Aufnahmepf licht zumindest vorübergehend nicht erfüllen konnten. In den beiden Fricktaler Bezirken Rheinfelden und Laufenburg konnten laut Auskunft von Michel Hassler alle Gemeinden die Aufnahmepf licht (Stichtag 1. Oktober 2024) erfüllen. Die Auswertung per 1. Januar 2025 läuft zurzeit.
Sehr herausfordernd ist die Situation auch für die Sozialdienste der Gemeinden. Sie mussten vielfach personell aufgestockt werden, um die Fülle der Sozialhilfefälle im Asylwesen bewältigen zu können.