Die Hürden für Einbürgerungen werden erhöht
30.04.2026 AargauBericht aus dem Grossen Rat
Alex Reimann, Grossrat, SVP, Wölflinswil
Punkt 10 Uhr beginnt die 42. Sitzung der Legislaturperiode. Der Grossratspräsident erhebt die Präsenz, 137 der 140 Ratsmitglieder sind anwesend. Das erste Traktandum ist die Inpf lichtname von ...
Bericht aus dem Grossen Rat
Alex Reimann, Grossrat, SVP, Wölflinswil
Punkt 10 Uhr beginnt die 42. Sitzung der Legislaturperiode. Der Grossratspräsident erhebt die Präsenz, 137 der 140 Ratsmitglieder sind anwesend. Das erste Traktandum ist die Inpf lichtname von Mechthild Mus aus Baden von den Grünen. Sie tritt die Nachfolge von Jonas Fricker an, der zurückgetreten ist.
Der Grosse Rat befindet über einen Projektkredit von rund 5,2 Millionen Franken sowie jährlich wiederkehrende Kosten von 273 000 Franken für eine neue Software, welche die Aargauer Gerichte brauchen. Konkret geht es um eine Fachapplikation. Der Kanton will die neue Software bei den Gerichten bis Mitte 2028 einführen. Das Geschäft ist unumstritten. Das zeigt die Stellungnahme der Kommission für Justiz. 12 von 13 Mitgliedern haben der Vorlage zugestimmt. Die SVP ist darüber nicht erfreut, weil der Grosse Rat zum Kopfnicken gezwungen wird. Er hat keine andere Wahl als zuzustimmen.
Verschärfte Regeln für die Einbürgerung
Höhere Hürden für den Schweizer Pass: Das schwebt dem Regierungsrat vor. Der Grosse Rat berät an diesem Dienstag in der 1. Lesung das überarbeitete Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG). Die Vorlage stammt aus dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) von Regierungsrat Dieter Egli (SP). Auslöser waren mehrere Vorstösse, welche der Grosse Rat an den Regierungsrat überwies.
Bei den Änderungsvorschlägen geht es um das Niveau der Sprachkenntnisse, Dauer der Wohnsitzpflicht in einer Aargauer Gemeinde und Vorstrafen bzw. die Frist, wie lange eine Einbürgerung nach einer Verurteilung nicht möglich ist. Bei einem Änderungsantrag der Kommission Justiz geht es um das Mindestalter von Minderjährigen, die ein selbstständiges Einbürgerungsgesuch stellen. Der Antrag fordert, dass die Minderjährigen neu 16 Jahre alt sein müssen. Der Vorschlag des Regierungsrats sieht 11 Jahre vor. Dabei müssten Minderjährige nachweisen, dass sie sich «in Richtung wirtschaftlicher Selbstständigkeit» entwickeln, zum Beispiel mit einem Lehrvertrag oder einem Lehrabschluss. Der Antrag der Kommission siegt gegen die Version des Regierungsrats mit 82 Ja zu 50 Nein. Damit gewinnt also der Antrag mit dem Mindestalter von 16 Jahren.
Beim nächsten Prüfungsantrag wird gefordert, dass, wer Schweizer werden will, Schweizerdeutsch in den Grundzügen verstehen muss. Das macht keinen Sinn, sagt Dieter Egli in seinem kurzen Statement. Die Mehrheit des Grossen Rats sieht das anders. Der Prüfungsantrag wird mit 78 Ja- zu 55 Nein-Stimmen überwiesen. Die Kommission Jus fordert in einem weiteren Antrag, dass in den drei Jahren vor einem Einbürgerungsgesuch der Betreibungsregisterauszug keine Betreibungen aufweisen darf. Verlustscheine und ältere Betreibungen müssen bei der Prüfung der Integration angemessen berücksichtigt werden. Der Grosse Rat stimmt dem Antrag mit 80 Ja zu 49 Nein zu. Nach stundenlangem debattieren ist es so weit. Nun geht es um die Abstimmung zur gesamten Gesetzesvorlage mit den beschlossenen Änderungen bzw. Prüfungsanträgen. Mit 85 Ja zu 47 Nein genehmigt der Grosse Rat die Gesetzesvorlage. Damit muss der Regierungsrat die Vorlage überarbeiten und sie darauf hin dem Grossen Rat zur 2. Lesung vorlegen.


