Regierung nimmt Stellung zu Steuerunterschieden
Das Postulat, welches den Finanzausgleich so anpassen will, dass die Finanzausgleichszahlungen für alle Gemeinden ausreichend sind, damit ihr Steuerfuss nicht überbordet, wird von der Regierung abgelehnt.
Verschiedene ...
Regierung nimmt Stellung zu Steuerunterschieden
Das Postulat, welches den Finanzausgleich so anpassen will, dass die Finanzausgleichszahlungen für alle Gemeinden ausreichend sind, damit ihr Steuerfuss nicht überbordet, wird von der Regierung abgelehnt.
Verschiedene Grossräte hatten im Juni ein Postulat betreffend Reduktion der Steuerschere unter den Aargauer Gemeinden eingereicht. Sprecher dieses Vorstosses ist Andy Steinacher (SVP, Schupfart). Mitunterzeichnet haben aus dem Fricktal Emanuel Suter (SVP, Gipf-Oberfrick), Bruno Tüscher (FDP, Münchwilen), Carole Binder-Meury (SP, Magden) und Alfons Paul Kaufmann (Mitte, Wallbach). Das Postulat verlangt zu prüfen, wie der Finanzausgleich so angepasst werden kann, dass die Finanzausgleichszahlungen für alle Gemeinden ausreichend sind, damit keine Gemeinde einen Steuerfuss festlegen muss, der um mehr als 20 Prozentpunkte über dem gewichteten kantonalen Mittelwert liegt. Aktuell würde dieser Wert 121 Steuerfussprozente betragen, während der höchste Steuerfuss einer Gemeinde im Jahr 2026 bei 127 Prozent liegt. Begründet wird das Anliegen damit, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Aargauer Gemeinden, der im Grundsatz begrüsst wird, kritisch hinterfragt werden muss, wenn sich die Steuerschere kontinuierlich und in wesentlichem Ausmass öffnet.
Tiefststeuersätze noch tiefer
In seiner Antwort teilt die Regierung nun mit, dass es zutreffe, dass sich die Steuerschere in den letzten Jahren kontinuierlich und in wesentlichem Ausmass geöffnet hat – allerdings nur auf einer Seite, bei den steuergünstigen Gemeinden. Der Median der kommunalen Steuerfüsse – also jener Wert, bei dem die Hälfte der Gemeinden einen höheren, die andere Hälfte einen tieferen Steuersatz aufweist – schwankte in den letzten zwölf Jahren geringfügig zwischen 108 (wo er auch aktuell liegt) und 110 Prozent. Ähnlich beim höchsten Steuerfuss: Dieser schwankte im gleichen Zeitraum zwischen 125 und 127 Prozent (so auch aktuell). Ganz anders beim tiefsten Gemeindesteuerfuss: Dieser reduzierte sich im gleichen Zeitraum schrittweise von 65 auf heute 48 Prozent. Die Steuerbelastung blieb sowohl im breiten Mittelfeld als auch bei den Gemeinden mit den höchsten Steuerfüssen über diesen Zeitraum nahezu unverändert.
Wie sinnvoll sind Tiefststeuerfüsse?
Die Gesamtsteuerbelastung in den Gemeinden mit den höchsten Steuerfüssen übersteigt die Belastung in den Gemeinden im Mittelfeld nur um rund 5–15 Prozent. Die Analyse habe auch gezeigt, dass der Abstand zwischen dem höchsten Gesamtsteuerfuss (Gemeinde- und Kantonssteuern) zum Medianwert im Kanton Aargau etwa gleich hoch oder kleiner ist als bei der Mehrheit von zwölf verglichenen Kantonen.
Ein deutlicher Abwärtstrend zeigt sich hingegen beim tiefsten Gemeindesteuerfuss. Dieser sank in den letzten zwölf Jahren um 17 Prozentpunkte, seit dem Jahr 2000 gar um 40 Prozentpunkte. Wenn die sich öffnende Steuerschere als problematisch wahrgenommen wird, so müsse die Frage gestellt werden, ob die Tiefststeuerfüsse einiger weniger Gemeinden sinnvoll und politisch erwünscht sind. Die tiefsten Sätze könnten (indirekt) durch eine höhere Abschöpfung im Steuerkraftausgleich und insbesondere durch eine progressive Abschöpfung von besonders finanzstarken Gemeinden beeinflusst werden. Ein solches Vorgehen sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile sollen im Rahmen des nächsten Wirkungsberichts zum Finanzausgleich erörtert werden. Auf der anderen Seite könnten die Spitzensätze reduziert werden.
Steuerungsmöglichkeiten über Finanzausgleich nicht sinnvoll
Es ist kaum auf sinnvolle Weise möglich, mit Anpassungen beim Ressourcen- und Lastenausgleich ganz konkrete Ziele bei einer einzelnen Gemeinde oder bei einer kleineren Gruppe einzelner Gemeinden zu erreichen – jedenfalls nicht, ohne dass dies mit erheblichen nicht erwünschten Nebenwirkungen verbunden wäre. Somit zeigt sich einerseits, dass sich die Steuerschere ausschliesslich nach unten geöffnet hat. Die Spitzensätze hingegen, ebenso wie ihr Abstand zu den mittleren Steuersätzen, sind seit längerem stabil. Sollten gleichwohl die hohen Steuerfüsse einer kleinen und disparaten Gruppe von Gemeinden beeinflusst werden, so erweisen sich andererseits die Ausgleichsinstrumente des Finanzausgleichs als ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat das Postulat ab. (nfz)