In der Migros in Frick erfassen jetzt Kameras die Auto-Kennzeichen
Park & Go heisst das neue Parkierungssystem, das die Migros nach und nach an ihren Verkaufsstellen im Fricktal einführt. In Frick ist es seit ein paar Wochen in Betrieb. Und so funktioniert es.
Simone ...
In der Migros in Frick erfassen jetzt Kameras die Auto-Kennzeichen
Park & Go heisst das neue Parkierungssystem, das die Migros nach und nach an ihren Verkaufsstellen im Fricktal einführt. In Frick ist es seit ein paar Wochen in Betrieb. Und so funktioniert es.
Simone Rufli
Sie sind nicht zu übersehen, die neuen Kameras, die auf dem Gelände der Migros in Frick den einund ausfahrenden Verkehr überwachen. Musste man bisher nach dem Parkieren am Automaten die Nummer des Parkfelds eingeben, wird jetzt das Auto-Kennzeichen ganz automatisch erfasst. Auch bezahlen kann man ohne Gang zum Automaten über die Park & Go-App des Detaillisten. Die Parkgebühr – so denn eine anfällt – wird dabei ganz ohne Ticket automatisch abgerechnet und die Kundschaft kann nach dem Einkauf bzw. vor der Ausfahrt aus dem Parkhaus wählen, wie sie bezahlen möchte.
Kostenlose Parkzeit bleibt
«An den Gebühren ändert sich nichts. Die Tarife werden wie bisher berechnet, und auch die Dauer der kostenlosen Parkzeit bleibt unverändert. Lediglich der Abrechnungsvorgang hat sich geändert», betont Kerstin Linder, Mediensprecherin der Genossenschaft Migros Aare, auf Anfrage der NFZ.
Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Kerstin Linder: «Bei der Einfahrt ins Parking wird das Kennzeichen gespeichert. Der Datensatz wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 48 Stunden gelöscht, sofern die Parkgebühr bezahlt wurde oder keine angefallen ist. Personen im Fahrzeug sind nicht erkennbar.»
Frage der Verhältnismässigkeit
Die Regelung entspreche den Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes, das sich auch zum Erfassen von Daten im Zusammenhang mit dem Parken klar äussere: So gelten Kennzeichen und Parkdauer als Personendaten, deren Erhebung verhältnismässig sein muss. Das heisst, die Speicherung ist nur so lange zulässig, wie es für den Zweck notwendig ist. Gesetzlich vorgegeben ist auch die Informationspflicht: Betreiber müssen klar kommunizieren, welche Daten erhoben werden und wie diese genutzt werden. Und zu guter Letzt dürfen die erhobenen Daten nicht ohne Berechtigung für andere Zwecke (z. B. Bewegungsanalysen) verwendet werden.
Zusammengefasst lässt sich festhalten: Die Nutzung von Kennzeichenerfassungen ist zulässig, sofern die Anforderungen an die Datensicherheit gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) eingehalten werden.
Einmalig registrieren
Wird die kostenlose Parkzeit überschritten, stehen der Kundschaft zwei Möglichkeiten der Bezahlung zur Verfügung: entweder am Automaten oder über den Migros Park & Go-Service im persönlichen Migros-Account. Der Migros Park & Go-Service funktioniert, nachdem der Kunde oder die Kundin sich registriert und angemeldet hat. Für die Registration muss einmalig das Auto-Kennzeichen hinterlegt und das bevorzugte Zahlungsmittel ausgewählt werden. Ab dem nächsten Parkvorgang wird die Parkgebühr dann automatisch abgerechnet. Die Quittung für die Parkgebühren ist im persönlichen Migros-Account hinterlegt.
Was nicht geht, ist die Verwendung von anderen Apps. «Andere Zahlungsmodalitäten, etwa die App Parkingpay, können nicht genutzt werden», betont Kerstin Linder.