Etappensieg für Xherdan Shaqiri am Bundesgericht: Im August 2022 erhielt der Fussballer die Baubewilligung für den Bau einer Villa auf dem Kapuzinerberg in Rheinfelden. Erteilt hatte ihm diese die Stadt Rheinfelden. Weil Anwohner ihre Einsprache aber weiterzogen, musste sich das ...
Etappensieg für Xherdan Shaqiri am Bundesgericht: Im August 2022 erhielt der Fussballer die Baubewilligung für den Bau einer Villa auf dem Kapuzinerberg in Rheinfelden. Erteilt hatte ihm diese die Stadt Rheinfelden. Weil Anwohner ihre Einsprache aber weiterzogen, musste sich das Aargauer Verwaltungsgericht damit beschäftigen. Dieses entzog Shaqiri im Januar 2024 die Baubewilligung wieder. Jetzt rügt das Bundesgericht den Entzug der Baubewilligung. «Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau wird aufgehoben und zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen», urteilt das höchste Schweizer Gericht. Vor Bundesgericht hat jetzt also Shaqiri gewonnen.
Zum Hin und Her kam es, weil die Stadt Rheinfelden und das Aargauer Verwaltungsgericht die Berechnung der Geschossflächen verschieden beurteilt haben. Dabei ging es im Wesentlichen darum, wie man die Flächen des Attikageschosses berechnet. Die zulässige Ausnützung des Grundstücks werde um mehr als 13 Prozent überschritten, stellte das Aargauer Verwaltungsgericht 2024 fest. Es hob die Baubewilligung auf. Zu einem anderen Schluss ist das Bundesgericht gekommen. Das Attikageschoss dürfe gemäss einer Aargauer Ausnahmebestimmung gar nicht zur Ausnützungsziffer hinzugerechnet werden, schreibt das Bundesgericht im Urteil. Deswegen sei das Vorhaben in dieser Hinsicht bewilligungsfähig. Vor dem Verwaltungsgericht sind allerdings noch andere Punkte offen. Es kann also noch dauern, bis tatsächlich die Bagger auffahren können. (nfz)