Das kantonale Einbürgerungsrecht regelt die Einbürgerung ausländischer Personen. Es basiert auf den bundesrechtlichen Vorschriften. Aufgrund diverser überwiesener parlamentarischer Vorstösse soll das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht ...
Das kantonale Einbürgerungsrecht regelt die Einbürgerung ausländischer Personen. Es basiert auf den bundesrechtlichen Vorschriften. Aufgrund diverser überwiesener parlamentarischer Vorstösse soll das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht überprüft und angepasst werden. Eine von Grossrat Harry Lütolf eingereichte Motion verlangt eine Anpassung der Einbürgerungsvoraussetzungen im Bereich des strafrechtlichen Leumunds. Eine Motion von Christoph Riner verlangt höhere sprachliche Mindestanforderungen und bessere Deutschkenntnisse als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Folglich unterbreitet der Regierungsrat eine entsprechende kantonale Norm, welche über die vom Bundesrecht vorgegebene Mindestanforderung an die schriftlichen und mündlichen Sprachkenntnisse hinausgeht. Die bisherige Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts soll gemäss einem Postulat von Lea Schmidmeister überprüft werden. Diese liegt derzeit beim Grossen Rat bzw. dessen Einbürgerungskommission. Vorgeschlagen wird eine Übertragung dieser Aufgabe an das zuständige Departement. Für Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden soll zudem neu das Verwaltungsgericht und nicht mehr der Regierungsrat zuständig sein. Das Anhörungsverfahren dauert vom 22. November 2024 bis 14. März 2025. (nfz)