Bis zu 40 Prozent mehr Sozialfälle erwartet
05.05.2026 FricktalStatuswechsel dürfte Gemeindekassen stark belasten
Im Zuge des Entlastungspaketes 2027 verlieren ab 2027 ukrainische Geflüchtete, die dann seit fünf Jahren in der Schweiz leben, den Schutzstatus S und erhalten stattdessen eine Aufenthaltsbewilligung B. Gemeinden ...
Statuswechsel dürfte Gemeindekassen stark belasten
Im Zuge des Entlastungspaketes 2027 verlieren ab 2027 ukrainische Geflüchtete, die dann seit fünf Jahren in der Schweiz leben, den Schutzstatus S und erhalten stattdessen eine Aufenthaltsbewilligung B. Gemeinden befürchten, dass dieser Statuswechsel zu 30 bis 40 Prozent mehr Sozialhilfefällen führen wird.
Susanne Hörth
Kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 trafen die ersten Geflüchteten in der Schweiz ein. Viele weitere folgten und erhielten vom Bund die Aufenthaltsbewilligung mit dem befristeten Schutzstatus S. Im Frühjahr 2027 werden zahlreiche Personen die Fünfjahresgrenze erreichen und wechseln den Status in die Aufenthaltsbewilligung B.
«Solidarität riskiert»
«Das Thema der Umwandlung des Schutzstatus in eine Aufenthaltsbewilligung ist natürlich auch in unseren Gemeinden ein grosses Thema. Ich habe unsere Gemeinden frühzeitig darüber informiert und im Rahmen meiner Tätigkeit im Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste (VAGS) das Thema sehr aktiv bearbeitet und zusammen mit dem Verband der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreibern die Politik sensibilisiert», sagt Marco Schwab, Leiter des Regionalen Sozialdienstes Laufenburg. Er ist froh, dass das Anliegen auf politischer Ebene aufgenommen und in diesen Tagen eine Motion im Grossen Rat eingereicht wurde. Deren Ziel ist es, die Gemeinden bei den zusätzlichen Kosten und Aufgaben deutlich zu entlasten.
Die Umwandlung führt laut VAGS zu einer Zunahme von rund 30 bis 40 Prozent an Sozialhilfedossiers und somit hohen Mehrkosten für die Gemeinden. «Aus meiner Sicht hat die Politik auf Bundesebene zu verantworten, dass sie die Solidarität in der Bevölkerung riskiert», so Marco Schwab. Die Schweiz habe in den letzten Jahrzehnten keine ähnlich grossen Fluchtbewegungen erlebt, weshalb die jetzige Situation und deren Folgen ausserordentlich seien. «Der Bund nimmt sich aus der Verantwortung. Wenn Gemeinden nun Steuererhöhungen durchführen müssen mit dem Verweis auf die Personen aus der Ukraine, dient dies sicherlich nicht dem gesellschaftlichen Zusammenhalt», ist er überzeugt. Das sehen neun Aargauer Grossratsmitglieder (darunter aus dem Fricktal Bruno Tüscher, FDP, Münchwilen; Carole Binder-Meury SP, Magden und Claudia Rohrer SP, Rheinfelden) ebenso. In ihrem Vorstoss beziehen sie sich auf die Hochrechnung des VAGS. Laut dieser werden im Aargau bereits 2027 rund 3200 Personen zusätzlich in die ordentliche Sozialhilfe übertreten. Das entspricht einem Anstieg von 11 327 auf 14 527 Fälle (+ 30 Prozent). Bis 2029 dürfte die Zahl auf rund 16 027 Personen steigen (+ 40 Prozent). Mit gravierenden Folgen für die Gemeinden.
Steigende Sozialhilfekosten
Laut Motion ist bei Sozialhilfekosten von rund 81 Millionen Franken (2023) bis 2029 mit Mehrkosten von etwa 33 Millionen Franken (+ 40 Prozent) zu rechnen. Zusätzlich entfällt die kantonale Verwaltungs- und Betreuungspauschale von 5 Franken pro Tag und Person, was weitere 8,6 Millionen Franken ausmacht. Insgesamt ergibt sich somit eine Mehrbelastung von rund 42 Millionen Franken. Dazu sei durch die steigenden Sozialhilfedossiers ein deutlicher Anstieg des Arbeitsaufwandes auf den Gemeindesozialdiensten mit entsprechendem zusätzl ichem Personalbedarf zu rechnen.
«Die Gemeinden haben in den vergangenen Jahren einen zentralen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingssituation infolge des Ukraine-Kriegs geleistet. Mit dem Wegfall von Bundesbeiträgen im Zuge des Entlastungspakets 2027 droht nun eine einseitige und unverhältnismässige Belastung der kommunalen Ebene», heisst es weiter. Die zusätzlichen Kosten entsprächen mehreren Steuerprozenten. Zudem könne sich der Statuswechsel auf die bisherige Solidarität in der Bevölkerung auswirken. Vor diesem Hintergrund fordern die Motionärinnen und Motionäre den Regierungsrat auf, die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden zu sichern und eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten.

