Simone Rufli
Sie mögen sich letzte Woche gefragt haben, ob der Bindestrich diese Zeilen in der Kolumne wert war. Ob die Plattform für den kleinen Strich zu gross war, es nicht auch ohne Binde-Strich geht, und man stattdessen einfach akzeptieren sollte, dass Sprache sich ...
Simone Rufli
Sie mögen sich letzte Woche gefragt haben, ob der Bindestrich diese Zeilen in der Kolumne wert war. Ob die Plattform für den kleinen Strich zu gross war, es nicht auch ohne Binde-Strich geht, und man stattdessen einfach akzeptieren sollte, dass Sprache sich verändert und gewisse Regeln umgekrempelt werden. Dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass vor ein paar Wochen erst ein weit grösserer Lärm um nichts gemacht wurde. Und mit nichts meine ich tatsächlich nichts.
Befasst mit dem Nichts hat sich nicht etwa niemand, sondern das Bundesverwaltungsgericht. Es hat in einem vielbeachteten Entscheid festgehalten, dass die Anzahl Löcher im Emmentaler Käse seit zwanzig Jahren rückläufig ist. Und es hat auch gleich den Schuldigen benannt: Schuld an dieser Misere sei die Hygiene, konkret die Einführung moderner Melkmaschinen. Dadurch gelangten weniger Heupartikel durch die Luft in die Milch. Heupartikel a ber seien erforderlich, damit die bei der Gärung entstehende Luft die charakteristischen Löcher im Emmentaler-Käse bildet.
Zwei Substantive ohne Bindestrich, das mag ja noch gehen. Emmentaler ohne Löcher – geht gar nicht. Zu dem Schluss kam auch das Gericht. Indem es den Zusatz von Heupartikeln erlaubt, bekommt die Milch wieder jenen Grad an Verunreinigung, der für die Löcher notwendig ist.
Das Urteil kann noch vor Bundesgericht angefochten werden. Spätestens dort wird sich zeigen, ob der Entscheid Bestand hat, oder wegen zu vielen Löchern in der Argumentationskette an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.