Simone Rufli
Der Duden hat ja schon einige Rechtschreibe-Reformen hinter sich. Manches ist sinnvoll, anderes verkraftbar und dann gibt es Verwirrendes. «Alles bleibt beim alten» zum Beispiel, im Sinne von «alles bleibt sich gleich» ist aus dem Regelwerk verschwunden. ...
Simone Rufli
Der Duden hat ja schon einige Rechtschreibe-Reformen hinter sich. Manches ist sinnvoll, anderes verkraftbar und dann gibt es Verwirrendes. «Alles bleibt beim alten» zum Beispiel, im Sinne von «alles bleibt sich gleich» ist aus dem Regelwerk verschwunden. Stattdessen empfiehlt der Duden: «Alles bleibt beim Alten» – mit einem grossen A zu schreiben.
Haben sich das die Sprachwissenschaftler auch gut überlegt? Waren sie sich bewusst, dass der Wechsel vom kleinen a zum grossen A Jus-Professoren im ganzen deutschen Sprachraum zwingt, das Vorlesungs-Skript umzuschreiben? Wie beliebt war doch der Satz – und ganz besonders der Wechsel zwischen dem Grossund dem Kleinbuchstaben – als Beispiel dafür, wie präzise und pedantisch Sprache im Recht funktioniert. Ein Testament, in dem steht «Es bleibt alles beim Alten», bedeutet etwas ganz anderes, als wenn es heisst, «es bleibt alles beim alten» mit anderen Worten so wie es immer schon war.
Wenn der Duden empfiehlt, «Alten» immer grosszuschreiben, selbst wenn gar kein alter Herr gemeint ist, ist das sprachlich nachvollziehbar, juristisch aber heikel. Vielleicht dient es in den Vorlesungen heutzutage auch längst als Beispiel dafür, wie Sprachnormen und Rechtsnormen kollidieren können.
Eins aber bleibt ganz sicher beim Alten und hat mit dem Alten nichts zu tun: Keine Reform vermag zu ändern, dass es am Ende darum geht, herauszufinden, was der Verfasser des Testaments wirklich gewollt hat.