Um ein Übergreifen der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, wird im Kanton Aargau ab sofort entlang der Aare, Limmat, Reuss sowie des Rheins und um den Hallwilersee sowie den Klingnauer Stausee in einem Drei-Kilometer-Uferstreifen ein Beobachtungsgebiet ...
Um ein Übergreifen der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, wird im Kanton Aargau ab sofort entlang der Aare, Limmat, Reuss sowie des Rheins und um den Hallwilersee sowie den Klingnauer Stausee in einem Drei-Kilometer-Uferstreifen ein Beobachtungsgebiet errichtet. Geflügelhaltende müssen Verdachtsfälle melden, und für Haltungen ab 50 Vögel gelten Hygienemassnahmen und Auflagen betreffend Auslauf im Freien. (mgt)