Der Laufenburger Mitte-Grossrat Daniele Mezzi hatte in einem Vorstoss vom Regierungsrat gefordert, das kantonale Gastgewerbegesetz dahingehend zu ändern, dass Zahlungen mit Bargeld weiterhin akzeptiert werden müssen.
Susanne Hörth
«Der Trend geht im Moment ...
Der Laufenburger Mitte-Grossrat Daniele Mezzi hatte in einem Vorstoss vom Regierungsrat gefordert, das kantonale Gastgewerbegesetz dahingehend zu ändern, dass Zahlungen mit Bargeld weiterhin akzeptiert werden müssen.
Susanne Hörth
«Der Trend geht im Moment in Richtung bargeldloser Zahlungsverkehr. Es ist zu befürchten, dass dereinst nur noch mit Karten, Twint und dergleichen bezahlt werden kann, während das Bargeld aus dem Alltag verschwindet», begründete Mitte-Grossrat Daniele Mezzi im November 2025 seinen Vorstoss (die NFZ berichtete). Für den Laufenburger Politiker ist es wichtig, die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. «Es gibt nach wie vor Menschen, insbesondere der älteren Generation, die keine Bankkarten besitzen.» Andere würden aus Datenschutzgründen lieber bar bezahlen. «In Zeiten der digitalen Überwachung gilt es, dies zu respektieren.» Zudem seien für kleinere Gastrobetriebe Bargeldzahlungen oft kostengünstiger als Kartenzahlungen, da die Betreiberfirmen einen gewissen Prozentsatz des Umsatzes für sich beanspruchen. Das führe auch zu Wettbewerbsnachteilen, gerade für kleinere Betriebe. In seiner Motion forderte der Mitte-Grossrat vom Regierungsrat, das Gastgewerbegesetz so zu ändern, dass Bargeldzahlungen akzeptiert werden müssen.
Kein konkreter Handlungsbedarf
Der Regierungsrat hat den Vorstoss nun abgelehnt. Der Trend Richtung bargeldlose Zahlungsabwicklung halte tatsächlich an, jedoch sehe er in dieser Frage keine kantonale Regelungskompetenz. Zudem bestehe kein konkreter Handlungsbedarf. Weiter hält der Regierungsrat in seiner ablehnenden Haltung fest: «Eine derartige Reg ulierung w ürde schliesslich die Wirtschaftsfreiheit unnötig einschränken.»
In seiner weiteren Begründung führt der Regierungsrat aus, dass er neben der grundsätzlichen Ablehnung eines solchen Eingriffs in die Wirtschaftsfreiheit insbesondere eine rein kantonale Lösung sowie die isolierte Anwendung auf Gastwirtschaftsbetriebe und Einzelanlässe ablehne. Zudem sei nicht erkennbar, wie mit einer Annahmepflicht für Bargeld ein Wettbewerbsnachteil verhindert werden könnte. «Im Gegenteil: Eine gesetzliche Vorgabe, einzig beschränkt auf Gastronomiebetriebe und Einzelanlässe, führt eher zu einem Wettbewerbsnachteil, wenn sie beispielsweise für konkurrenzierende Dienstleister im Bereich des Detailhandels, die ‹Take-away-Produkte› anbieten, nicht gilt.»
Nebst der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage müssten auch geeignete Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorgesehen werden, um den Vollzug des Gesetzes zu garantieren. Realistischerweise würde dies noch nicht abschätzbare Kontroll- und Verwaltungskosten verursachen.