Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen
24.07.2025 AargauKanton als Arbeitgeber will seine soziale Verantwortung wahrnehmen
Der Arbeitgeber Kanton Aargau beabsichtigt bis ins Jahr 2030 zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Konzept an den Grossen Rat ...
Kanton als Arbeitgeber will seine soziale Verantwortung wahrnehmen
Der Arbeitgeber Kanton Aargau beabsichtigt bis ins Jahr 2030 zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Konzept an den Grossen Rat verabschiedet und setzt damit einen Auftrag des Grossen Rats aus dem Jahr 2022 um. In der Motion (Therese Dietiker, EVP) wurde der Kanton aufgefordert, eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Thematik proaktiver anzugehen. Der Regierungsrat hat in der Folge ein Konzept zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beim Arbeitgeber Kanton Aargau entwerfen lassen und nun verabschiedet. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Unterschieden, gleichberechtigt und selbstbestimmt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. Das Konzept des Kantons sieht vor, dass Anstellungen für Personen, die eine IV-Rente erhalten, ermöglicht werden. Zudem sollen gemäss Konzept Eingliederungsplätze für befristete Beruftrainings und Praktika in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen geschaffen werden. Dank diesen Stellen können Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen nach Umschulungen wieder in die Arbeitswelt zurückkehren. Der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben und erkennt das Potential von Inklusionsstellen. Ziel ist es, die Personen im Arbeitsleben zu integrieren. «Mit der Umsetzung des Konzepts setzt der Kanton Aargau ein starkes Zeichen für eine inklusive Gesellschaft und schafft damit ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zur Arbeit erhalten», so Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen.
Zuerst Fachstelle schaffen
Damit der Arbeitgeber Kanton Aargau zu einem inklusiven Arbeitgeber werden kann, soll eine zentrale Fachstelle Inklusion in der Abteilung Human Resources Aargau geschaffen werden. Sie hat die Aufgabe, das Verständnis und die Bereitschaft für die berufliche Eingliederung über die ganze kantonale Verwaltung zu stärken und die Koordination sicherzustellen. In den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten des Kantons Aargau werden dezentrale Inklusionsbeauftragte die Führungspersonen, die Teams und die Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen aktiv und konkret im Arbeitsalltag begleiten. Gewisse Anpassungsleistungen sind notwendig, damit Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen eine Chance im Arbeitsmarkt erhalten. «Der Kanton ist bereit, den notwendigen Aufwand zu leisten und mögliche Herausforderungen anzunehmen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen», so Markus Dieth. Wenn der Grosse Rat dem Konzept und dem weiteren Vorgehen zustimmt, wird für den benötigten Verpflichtungskredit eine Anhörungsvorlage ausgearbeitet. (nfz)